Alles rund um Aachen

Die Feuerwehr Aachen weist gemeinsam mit dem Forstamt der Stadt darauf hin, dass Rauchen und offene Feuer im Wald ausdrücklich verboten sind. Das Rauchverbot gilt NRW-weit vom 1. März bis zum 31. Oktober, offenes Feuer ist ganzjährig untersagt. Über 90 Prozent der Waldbrände haben keine natürliche Ursache. Umso wichtiger ist es daher, dass sich Waldbesucher*innen an die geltenden Regeln halten und achtsam im beliebten Öcher Bösch und in allen weiteren Aachener Waldgebieten unterwegs sind.

Im NRW-Landesforstgesetz heißt es wörtlich, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand [...] außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig" ist. Dies umschließt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober auch ein grundsätzliches Rauchverbot. Bei Verstoß ist ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro möglich.

Wer beim Spaziergang Rauch sieht oder im Wald ein Feuer entdeckt, sollte unverzüglich über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Bei der Meldung kann man sich im Wald an den ausgeschilderten Rettungspunkten orientieren. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollte man die Einsatzkräfte erwarten und einweisen.

Weitere Infos zum Öcher Bösch und zum richtigen und respektvollen Verhalten im Wald finden Sie online unter www.aachen.de/wald.