Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 14 nachgewiesene Fälle mehr.  Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 bleibt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten bei 26.640. Aktuell sind 108 Menschen nachgewiesen infiziert.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune
Aktiv
Gesamt
Aachen
61
11385
Alsdorf
8
2506
Baesweiler
3
1508
Eschweiler
12
2744
Herzogenrath
4
2128
Monschau
 
408
Roetgen
5
351
Simmerath
 
594
Stolberg
9
3030
Würselen
6
1983
noch nicht lokal zugeordnet
 
3
Gesamtergebnis
108
26640
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 585.
„Doppelinzidenzstufe 1" auch in der StädteRegion Aachen
In der StädteRegion Aachen gilt die „Doppelinzidenzstufe 1". Voraussetzungen dafür sind sowohl eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 in der StädteRegion als auch eine Sieben-Tage-Inzidenz im Land NRW, die mindestens fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 35 liegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 7 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 6.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Coronaschutzverordnung
Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte wurden die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger erneut angepasst. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten.
Die Regelungen im Überblick:
Bereits seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:
in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern,
bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes und dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen.
Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf. Vorausgesetzt, dass näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab sofort auch für Sitzplätze in Bibliotheken.
Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig eine Person je zehn statt bisher 20 Quadratmeter zugelassen werden können.
Die aktuellen Regelungen findet man unter: https://www.land.nrw/corona
Geimpfte, Genesene und Getesteten sind gleichgestellt
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 30. Juni haben ca. 321.000 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 212.600 wurden bereits zweimal geimpft. Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/
Alle Bürgerinnen und Bürger können ab sofort einen Termin im Impfzentrum vereinbaren
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die aktuelle Priorisierung aufgehoben: Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren können einen Impftermin in den nordrhein-westfälischen Impfzentren vereinbaren. Damit entfällt im Impfzentrum die aktuell noch gültige Schwerpunktsetzung auf Personen über 60 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen. Die Zahl der Termine hängt von der zur Verfügung stehenden Menge der Impfstoffe ab. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.desowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 11611701.
Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung festgelegt, dass die Laufzeit der Impfzentren
zum 30. September 2021 endet. Nach einhelliger Einschätzung des MAGS und des Bundesgesundheitsministeriums werden zu diesem Zeitpunkt alle impfwilligen Personen ab 12 Jahren die Möglichkeit einer abgeschlossenen Impfserie erhalten haben. Das Impfgeschehen geht dann regelhaft in die Arztpraxen über.
Das Ministerium hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Service im Impfzentrum: Übertragung in gelben Impfpass möglich
Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten" Impfpass übertragen lassen möchte, kann jetzt online einen Termin beim Bürgerservice des Impfzentrums buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice
Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Die gelben Ausweise bekommt man beim Hausarzt oder in vielen Apotheken.
Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss" oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.
QR-Code
Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden. Alle Informationen zum digitalen Impfnachweis findet man unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html. Für den digitalen Impfpass benötigt man immer zwei Impfungen. Daher gibt es noch Klärungsbedarf für den Impfstoff von Johnson&Johnson und für Menschen, die nach Ihrer Genesung nur einmal geimpft werden müssen, um den Status „vollständig immunisiert" zu erhalten.
Unter "Mein Apothekenmanager" erfährt man, welche Apotheken in Aachen und in der StädteRegion Aachen den Service "Digitales Impfzertifikat" anbieten. Wichtig zu wissen für alle Bürger*innen, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten: Sie bekommen die Codes automatisch per Post zugeschickt.
Ab sofort kann der QR-Code auch direkt nach der Impfung in der Wartezone des Impfzentrums erstellt und ausgehändigt werden.
Bürgertests
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Diese Regelungen gelten ebenfalls bei positiven Ergebnissen von Selbsttests und PCR-Pooltests.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.aachen.de/Corona