Alles rund um Aachen
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 4 nachgewiesene Fälle mehr.  Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 26.603. Aktuell sind 140 Menschen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:                                                                
 
Kommune
 
Aktiv
 
Gesamt
 
Aachen
 
63
 
11364
 
Alsdorf
 
11
 
2505
 
Baesweiler
 
2
 
1505
 
Eschweiler
 
25
 
2740
 
Herzogenrath
 
6
 
2127
 
Monschau
 
 
 
408
 
Roetgen
 
4
 
348
 
Simmerath
 
3
 
594
 
Stolberg
 
18
 
3028
 
Würselen
 
8
 
1981
 
noch nicht lokal zugeordnet
 
 
 
3
 
Gesamtergebnis
 
140
 
26603
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 581.
„Doppelinzidenzstufe 1" auch in der StädteRegion Aachen
In der StädteRegion Aachen gilt die „Doppelinzidenzstufe 1". Voraussetzungen dafür sind sowohl eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 in der StädteRegion als auch eine Sieben-Tage-Inzidenz im Land NRW, die mindestens fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 35 liegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 5 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 7.
Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Aktuelle Coronaschutz- und Betreuungsverordnung

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung sieht weitere Lockerungen in Kreisen sowie kreisfreien Städten mit der Inzidenzstufe 1 vor. Somit gilt seit dem 21. Juni auch in der StädteRegion Aachen die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske im Freien nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern,
  • bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 teilnehmenden Personen außer am festen Sitz- oder Stehplatz,
  • an weiteren Orten im Freien, für die die zuständige Behörde eine entsprechende Anordnung trifft oder bereits getroffen hat.
Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben unberührt, wobei die Maske in gut durchlüfteten Räumen oder Räumen mit einer der Raumgröße angepassten geeigneten Luftfilteranlage an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden darf
  • bei Bildungs-, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Negativtestnachweis sowie
  • bei zulässigen Veranstaltungen und Versammlungen nach § 18
unter Beachtung der jeweiligen Maßgaben zum Negativtestnachweis,wenn jeweils die Regelungen zum Mindestabstand eingehalten werden oder bei zulässigen Ausnahmen vom Mindestabstand die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
In den praktischen Ausbildungsabschnitten diverser Bildungsangebote ist ab sofort das Ablegen der Maske am Sitzplatz ebenfalls in geschlossenen Räumen bei ausreichender Belüftung oder Luftfilterung möglich. Änderungen gibt es zudem auch bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, Zoologischen Gärten, Tierparks, Veranstaltungen etc.
Viele Freizeitangebote im Freien können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig. Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt.
In der aktualisierten Coronabetreuungsverordnung wurde die angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht auf den Schulhöfen verankert. In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Die aktuellen Regelungen findet man unter: https://www.land.nrw/corona
Geimpfte, Genesene und Getesteten werden gleichgestellt

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für

Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 23. Juni haben ca. 305.100 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten und 192.000 wurden bereits zweimal geimpft.
Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/
Nordrhein-Westfalen setzt Erstimpfungen in Impfzentren fort
In den Impfzentren werden auch wieder Erstimpfungen vorgenommen. Zunächst können Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen sowie Personen über 60 Jahre, die noch keinen Impftermin über die niedergelassenen Praxen erhalten haben, Impftermine in den Impfzentren vereinbaren. Ebenso können Beschäftigte von Krankenhäusern und in (teil-) stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung einen Impftermin vereinbaren. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 11611701.
Das Ministerium hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Service im Impfzentrum: Übertragung in gelben Impfpass möglich
Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten" Impfpass übertragen lassen möchte, kann jetzt online einen Termin beim Bürgerservice des Impfzentrums buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice
Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Die gelben Ausweise bekommt man beim Hausarzt oder in vielen Apotheken.
Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss" oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.
QR-Code
Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden. Alle Informationen zum digitalen Impfnachweis findet man unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html. Für den digitalen Impfpass benötigt man immer zwei Impfungen. Daher gibt es noch Klärungsbedarf für den Impfstoff von Johnson&Johnson und für Menschen, die nach Ihrer Genesung nur einmal geimpft werden müssen, um den Status „vollständig immunisiert" zu erhalten.
Unter "Mein Apothekenmanager" erfährt man, welche Apotheken in Aachen und in der StädteRegion Aachen den Service "Digitales Impfzertifikat" anbieten. Wichtig zu wissen für alle Bürger*innen, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten: Sie bekommen die Codes automatisch per Post zugeschickt.
Ab sofort kann der QR-Code auch direkt nach der Impfung in der Wartezone des Impfzentrums erstellt und ausgehändigt werden.
Bürgertests
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Eine kartografische Übersicht findet man zudem unter https://testen-in-aachen.de/.
Bürgertests dürfen nur von asymptomatischen Personen in Anspruch genommen werden. Bei einem positiven Testergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Diese Regelungen gelten ebenfalls bei positiven Ergebnissen von Selbsttests und PCR-Pooltests.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.aachen.de/Corona