Alles rund um Aachen
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Montag vier nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.563. 18.017 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 489.
In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 92, 79 und 74 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1057 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
 
Kommune
Aktiv
Gesamt
7-Tage-Inzidenz*
Aachen
480
8295
123
Alsdorf
67
1745
85
Baesweiler
54
1144
78
Eschweiler
126
2031
113
Herzogenrath
67
1690
58
Monschau
30
315
137
Roetgen
7
251
58
Simmerath
27
447
104
Stolberg
112
2127
99
Würselen
86
1517
106
noch nicht lokal zugeordnet
1
1
 
Gesamtergebnis
1057
19.563
106
 
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am gestrigen Montag (22.03.2021) zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Differenzierungen für den Einzelhandel hat die NRW-Regierung umgehend eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom OVG insgesamt als verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet") und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen. Da das OVG eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der von der NRW-Landesregierung geänderten Verordnungab sofort auch für diese Geschäfte. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung in der ab dem 23. März gültigen Fassung tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.
Seit dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wieder „AstraZeneca" verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. Wer in der vergangenen Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.
Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 aufsuchend in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.
Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.
Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.deist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.
Mit Hilfe dieser Kurzadresse kann man die nächstgelegene Teststelle finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gazvergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige regionale Entwicklungen und Infos auf: www.aachen.de/corona
Stand: Dienstag, 23.03.2021, 8.30 Uhr