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StädteRegion Aachen. Für März und April werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in Baesweiler sowie Monschau, Roetgen und Simmerath um 25 Prozent gesenkt. Das hat der Städteregionstag heute einstimmig so beschlossen. Die StädteRegion Aachen als zuständiges Jugendamt hatte das für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath nach Absprache mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern vorgeschlagen. Hintergrund ist der immer noch eingeschränkte Betrieb der Kindertagesbetreuung.

„Die Eltern haben zwar keinen Rechtsanspruch auf eine Beitragsreduzierung", so Sebastian Heyn, Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, „aber in den Kommunen und natürlich hier im Jugendamt besteht Verständnis für die Nöte und auch für die Verärgerung von Eltern in dieser schwierigen und belastenden Situation." Das Land NRW hat seit dem 08. März alle Kinder wieder eingeladen, die Kindertageseinrichtungen zu besuchen. Allerdings muss die Betreuung in festen Gruppen und mit immer dem gleichen Personal stattfinden. „Dies bedingt, dass Betreuungszeiten pauschal um zehn Stunden je Woche reduziert sind und auch sonst der Personaleinsatz nicht so flexibel möglich ist, wie es für einen stabilen Kita-Betrieb erforderlich wäre. Es ist weiter nur ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich." so Heyn weiter.

Der Städteregionstag hat daher in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Eltern im März und April 25 Prozent des Elternbeitrages zu erlassen. Sollte die Pandemie auch in den Folgemonaten nur den eingeschränkten Regelbetrieb zulassen, kann diese Regelung auch verlängert werden. Das Geld fehlt letztlich in den Kassen der vier Kommunen, die aber trotzdem die Reduzierung möglich machen und damit die Eltern noch einmal finanziell entlasten wollten.

Noch nicht entschieden ist über den Elternbeitrag für Februar während des eingeschränkten Pandemiebetriebs. Diese Entscheidung liegt in den Händen von Land und kommunalen Spitzenverbänden und wird in Kürze erwartet.

Die Eltern werden gebeten, von der am 01. April fälligen Beitragszahlung jeweils 25 % des Beitrages für März und 25 % des Beitrages für April einzubehalten. Bei erteiltem Lastschriftmandat werden die Ermäßigungen durch die Städteregionskasse automatisch verrechnet.