Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 96 nachgewiesene Fälle mehr.  Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.747. 17.508 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 476. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter 57 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 763 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 86. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

306

7899

73

Alsdorf

64

1691

85

Baesweiler

39

1108

89

Eschweiler

106

1942

126

Herzogenrath

52

1643

73

Monschau

21

293

120

Roetgen

3

245

46

Simmerath

13

423

71

Stolberg

108

2044

106

Würselen

51

1458

106

noch nicht lokal zugeordnet

 

1

 

Gesamtergebnis

763

18747

86

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Zentren für kostenlose Bürgertests

Neben den bekannten Testzentren

  • Aachen, Waldfriedhof
  • Aachen-Burtscheid, Vialife an der Rosenquelle
  • Baesweiler, Foyer der Dreifachsporthalle an der Jülicher Straße
  • Eschweiler, HBF neben dem Reisebüro
  • Eschweiler, Strauch in der Neustraße 36
  • Herzogenrath, Bockreiter-Zentrum auf dem Ferdinand-Schmetz-Platz
  • Monschau, ehemalige Hauptschule an der Walter-Scheibler-Straße
  • Roetgen, Evangelisches Gemeindezentrum in der Rosentalstraße 12
  • Stolberg, ehemaliges Cafe Sahneschnitte in der Rathausstraße 1
  • Stolberg, HBF neben dem Kiosk Rhenaniastraße
  • Würselen, Vialife „Campus Bardenberg"

gehen kurzfristig folgende Testzentren in Apotheken in Betrieb:

Aachen

Aquis Plaza Apotheke

Aachen

Habsburger Apotheke

Aachen

Karolinger Apotheke

Aachen

Malteser Apotheke am Ponttor

Aachen - Laurensberg

Laurentius - Apotheke

Aachen - Brand

„Brander Apotheken" im Pfarrzentrum St. Donatus

Alsdorf

Apotheke Denkmalplatz

Alsdorf

Glückauf Apotheke

Baesweiler

Apotheke Kreuz

Eschweiler

Easy Apotheke

Eschweiler

Stadt Apotheke

Eschweiler - Dürwiss

Barbara Apotheke

Herzogenrath - Kohlscheid

Falken Apotheke

Herzogenrath - Strass

St Josef Apotheke

Stolberg - Atsch

Engel Apotheke

Würselen

Kaiser Apotheke

Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Mit mobilen Testzentren in Bussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken" versorgt. Diese starten am 18.03.2021.

Mit Hilfe einer Software kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden, Termine vereinbaren und sein Ergebnis erfahren. Die Adresse der Internetseite wird noch bekannt gegeben. Bis dahin kann jede Bürgerin und jeder Bürger auch ohne Termin zum Schnelltestzentrum kommen.

Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können. Bei einem positiven Testergebnis soll die Möglichkeit einer sofortigen PCR Bestätigungstestung bestehen. Mindestens ist dies in Kooperation mit einer anderen ortsnahen

Teststelle sicherzustellen. Ziel muss der Eingang des PCR-Tests beim Labor spätestens am nächsten Werktag nach dem PoC-Test sein.

Neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung gilt ab heute

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung tritt mit Ablauf des 8. April außer Kraft.

Ab 12.03.2021 gelten aktualisierte Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Coronaschutzverordnung

Die Änderungen der Coronaschutzverordnung betreffen insbesondere stationäre und ambulante Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Verordnung setzt jetzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz um. Zusammen mit weiterhin konsequent umgesetzten Hygiene- und Testkonzepten für Personal und Besucher wird der zunehmende Impfschutz dazu genutzt, die Möglichkeiten sozialer Kontakte und Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wieder zu intensivieren. Weitere Änderungen betreffen die außerschulischen Bildungsangebote. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt weiterhin bis zum Ablauf des 28. März 2021.

Coronaeinreiseverordnung

Zentrale Änderungen der Coronaeinreiseverordnung betreffen die Ausnahmen von der Absonderungspflicht für Ein- und Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten. Ein neuer Absatz des entsprechenden Paragraphen beschäftigt sich mit „Nachbar-Virusvariantengebieten". Für den Fall der Einstufung von Belgien, Luxemburg, der Niederlande oder eines Gebietes dieser Staaten als Virus-Variantengebiet sind von der Absonderungspflicht Personen nicht erfasst, die

  • in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz haben und sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien[1]oder Ausbildungsstätte in ein Nachbar-Virusvariantengebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler) oder
  • in einem Nachbar-Virusvariantengebiet ihren Wohnsitz haben und sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung nach Nordrhein-Westfalen begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger),

wenn die Dienstherrn, Arbeitgeber und Unternehmen sowie Berufsausübungs-, Studien- und Ausbildungsstätten bescheinigen, dass sie über entsprechende Infektionsschutz- und Hygienekonzepte verfügen und die Anwesenheit des Grenzpendlers oder Grenzgängers für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder die Fortsetzung des Studiums oder der Ausbildung dringend erforderlich und unabdingbar ist. Die aktualisierte Verordnung tritt ebenfalls mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.

Impfverordnung NRW

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Seit dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Impfungen für Personen ab 80 Jahren

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

Stand: Freitag, 12.03.2021, 11.45 Uhr.