Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 6 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18.451. 17.388 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 474. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter 90 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 589 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

234

7791

78

Alsdorf

58

1673

98

Baesweiler

23

1087

59

Eschweiler

86

1899

113

Herzogenrath

35

1621

52

Monschau

14

283

68

Roetgen

1

242

12

Simmerath

10

419

65

Stolberg

99

2007

147

Würselen

29

1429

57

noch nicht lokal zugeordnet

 

 

 

Gesamtergebnis

589

18451

84

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Testverordnung sieht kostenlose Bürgertestungen vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen. Auf dieser Basis hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium jetzt eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassen. Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, Ärzte, private Testzentren und andere Anbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, ab sofort auch die neuen, kostenlosen Schnelltests anbieten und abrechnen können. In der StädteRegion Aachen sind das die Testzentren auf dem Bendplatz (RapidCare), in der Blondelstrasse (Medicare) und das Gemeinsame Abstrichzentrum am Tivoli. Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform). Bei positivem Testergebnis soll eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen.

Weitere Testmöglichkeiten in den städteregionalen Kommunen sind in Planung. Hierzu bedarf es jedoch weitergehender Informationen des Landes zu den konkreten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, sich mindestens einmal pro Woche im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten testen lassen können.

Aktualisierte Coronaschutzverordnung

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus wurde aktualisiert. Neben einigen Präzisierungen zur Beschaffenheit von FFP2-Masken in bestimmten Situationen (erlaubt sind i.d.R. nur Masken ohne Ausatemventil) sind ab sofort auch Erste-Hilfe-Kurse als Präsenzveranstaltung erlaubt. Unter bestimmten Bedingungen ist ab sofort auch der Betrieb von Skiliften möglich. Eine weitere Änderung betrifft Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen). Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn für die Kundinnen und Kunden ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegt und für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, alle zwei Tage ein Schnell- oder Selbsttest

durchgeführt wird; ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Ausgenommen sind zudem medizinisch notwendige Leistungen von Handwerkern und Dienstleistern im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter). Geändert wurde weiterhin, dass Kreise und kreisfreie Städte nur dann Reduzierungen der festgelegten Schutzmaßnahmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen können, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen

des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegt. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung tritt am 28. März 2021 außer Kraft.

Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2

Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer  Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.

Ab dem 08. März können unter anderem folgende Personen ein Impfangebot wahrnehmen:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen).

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich

Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt.

Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.

Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!

Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Aufgrund eines zusätzlichen Impfstoffkontingents und der laufenden Einpflegung weiterer Termine in das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist es für über 80-Jährige auch möglich, bereits gebuchte Termine auf einen früheren Termin umzubuchen. Dies nur über die oben genannte Internetseite oder Hotline möglich. Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich, werden die Krisenstäbe darüber informieren.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.

Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.

Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf: www.aachen.de/corona

Stand: Dienstag, 09.03.2021, 10.30 Uhr