Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 29 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17611. 16744 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 455. In den letzten Tagen sind vier Frauen im Alter von 63, 80, 88 und 94 Jahren sowie drei Männer im Alter von 70, 78 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 412 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 35.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

175

7473

33

Alsdorf

38

1588

47

Baesweiler

14

1061

30

Eschweiler

69

1759

55

Herzogenrath

33

1574

30

Monschau

4

258

34

Roetgen

5

240

58

Simmerath

2

406

6

Stolberg

29

1877

30

Würselen

42

1374

26

noch nicht lokal zugeordnet

1

1

 

Gesamtergebnis

412

17611

35

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Inzidenz von 35 in der StädteRegion Aachen hat noch keine Auswirkungen auf die Coronamaßnahmen!

In ihrer Videokonferenz am 10. Februar hatte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

vereinbart, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen können. Die Umsetzung dieses Beschlusses soll für das Land Nordrhein-Westfalen in der Coronaschutzverordnung erfolgen, die ab Montag (22. Februar) gilt. Erst dann ist klar, ob und ggf. welche Lockerungen es in NRW und damit auch in der StädteRegion Aachen geben kann. Kanzlerin sowie Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sprachen nach der Videokonferenz von einer möglichen Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Nach der bis einschließlich Sonntag geltenden Coronaschutzverordnung des Landes können „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können." In der StädteRegion lag die Inzidenz am 16. Februar erstmals seit dem 09. Oktober 2020 wieder unter 50. Von einer stabilen Unterschreitung kann nach Lesart der Krisenstäbe erst nach dem 22. Februar gesprochen werden. Deshalb appellieren die Krisenstäbe an die Bevölkerung, weiterhin die geltenden Regeln zu beachten.

Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen.

Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1

Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.

Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.

Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona

Stand: Freitag, 19.02.2021, 11:45 Uhr.