Herzogenrath

Ab dem 11.01.2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW einen eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet. Das führt dazu, dass die Kinder in einem geringeren Stundenumfang als gebucht betreut werden. Viele Eltern kommen sogar dem Apell nach, die Kinder zu Hause zu betreuen. Dies gilt ebenso für die Offene Ganztagsbetreuung und die Halbtagsbetreuung in der Schule.

Ab dem 22.02.2021 wird die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege weiter geöffnet. In den Kindertageseinrichtungen können die Betreuungszeiten jedoch bis zum 08.03.2021 weiterhin um 10 Wochenstunden reduziert werden.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule und Halbtagsbetreuung erfolgt bis auf Weiteres nicht im Regelbetrieb, sondern im Rahmen einer Notbetreuung.

Die Elternbeiträge für Januar wurden ausgesetzt. Da bereits eine Abbuchung erfolgt war, wurden die Elternbeiträge für den Monat Februar seitens der Stadtkasse Herzogenrath nicht eingezogen.

Das Land NRW hat für die Elternbeiträge im Monat Februar 2021 noch keine Entscheidung getroffen. Um eine Rücküberweisung der Elternbeiträge zu verhindern, hat sich die Stadt Herzogenrath entschieden, die Elternbeiträge für März unter Vorbehalt nicht einzuziehen. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen im März auszusetzen.

Sollte seitens des Landes die Entscheidung getroffen werden, dass die Elternbeiträge für Februar nicht ausgesetzt werden, wird der Einzug der Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Für Rückfragen stehen im Jugendamt folgende Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung:

Iris Schultheis, Buchst. A-K

Sandra Spaltner, Buchst. L-R

Frau Güldenberg, Buchst. S-Z