Alles rund um Aachen

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern, 3 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17502. 16612 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 443 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 55. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune

Aktiv

Gesamt

7-Tage-Inzidenz*

Aachen

195

7433

63

Alsdorf

35

1577

64

Baesweiler

13

1056

41

Eschweiler

73

1737

67

Herzogenrath

32

1564

28

Monschau

1

255

9

Roetgen

5

237

58

Simmerath

1

405

0

Stolberg

38

1868

43

Würselen

50

1370

62

noch nicht lokal zugeordnet

 

 

 

Gesamtergebnis

443

17502

55

 

*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Neue Quarantäneverordnung gilt bis zum 12. März

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Quarantäneverordnung überarbeitet und klargestellt, dass Tests im Sinne dieser Verordnung immer die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen müssen, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind. PCR-Tests müssen von medizinisch-geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Coronaschnelltests müssen von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugt ist und einen Testnachweis erteilen darf. Positive Testergebnisse von PCR-Tests und Coronaschnelltests sind dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldepflichten gelten auch für private Anbieter.

Soweit die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese den Regelungen der Verordnung vor. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf oder nachgewiesener Infektion mit einer Virusvariante. Besorgniserregende SARS-CoV-2 Varianten sind solche, die vom Robert Koch-Institut auf der Internetseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html  bekannt gemacht worden sind.

Weiterhin gilt, dass Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder ansteckend sein können, sich in Quarantäne (zur Vorbeugung) oder häusliche Isolierung (bei bestätigter Infektion) begeben müssen. Sie müssen sich also „absondern", um keine weiteren Personen anstecken zu können.

Eine Quarantäne ist automatisch Pflicht in folgenden Fällen und dann eigenverantwortlich und direkt zu beginnen:

  • für Personen, deren PCR-Test oder Antigenschnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
  • für Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Personen
  • für Personen, die Krankheitssymptome zeigen und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses

Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

Alle Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen.

Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!

Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!

Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1

Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich

  • Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
  • Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
  • (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
  • Personal in den Impfzentren,
  • Rettungsdienstpersonal.

Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.

Erst  nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.

Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.

Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!

Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.

Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.

Stand: Dienstag, 16.02.2021, 08:30 Uhr