Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Die Stadt Baesweiler im Norden der StädteRegion Aachen hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen von Infizierten mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verzeichnen. Wendet man hier die für Kreise und kreisfreie Städte entwickelte Berechnung für die sogenannte 7-Tage-Inzidenz an, steht die Stadt mit ihren etwa 27.000 Einwohnern aktuell mit einer Inzidenz von 321 an der Spitze der 10 Kommunen.

Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Verwaltung rund um Bürgermeister Dr. Willi Linkens einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober stringent umgesetzt werden soll. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert.

Besonders am Herzen liegt dem Bürgermeister aber eine zentrale Botschaft. „Wir müssen jetzt in Baesweiler alle an einem Strang ziehen und unsere  persönlichen Kontakte im privaten, beruflichen und sozialen Umfeld auf das absolut Notwendige reduzieren. Dies betrifft insbesondere private Treffen, die Teilnahme an Festen und Feiern, dienstliche und berufliche Besprechungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Versammlungen gleich aus welchem Anlass", appelliert Linkens und fügt hinzu: „Dies gilt auch für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit „Halloween" am 31.10.2020!" Umzüge zu Sankt Martin wurden ohnehin schon abgesagt. „Ihre Brezel bekommen die Kinder in der Kita oder in der Schule", versichert der Bürgermeister.

Die momentane Ausbreitung des Coronavirus in Baesweiler scheint nach derzeitigen Erkenntnissen insbesondere darauf zurückzuführen zu sein, dass sich Personen bei privaten Treffen infiziert und dann im Kreise größerer Familien angesteckt zu haben. Daher sollte dem Appell dringend Folge geleistet werden. Sofern persönliche Kontakte stattfinden, soll in jedem Fall die bekannten AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) beachtet und für eine ausreichende Belüftung in Räumlichkeiten gesorgt werden. Es wird zudem dringend empfohlen, die kostenlose Corona-Warn-App des Bundes herunterzuladen.

Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen erarbeitet. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nach einer Analyse der Infektionsketten im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung sind alle Beteiligten optimistisch, dieses Ziel erreichen zu können. „Zurückhaltung ist das Gebot der Stunde", erklärt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. Dies gelte für Baesweiler und die gesamte StädteRegion. Die StädteRegion Aachen stehe hinter den Maßnahmen, die in Baesweiler getroffen werden, so Grüttemeier weiter, der gleichzeitig betont: „Jetzt muss jeder Verantwortung übernehmen – für sich und andere!" Es dürfe nicht das Schlupfloch in der Corona-Schutzverordnung gesucht werden, um eine Feier vielleicht doch noch durchführen zu können. Vielmehr müsse so langsam auch dem Letzten klar sein: „Gesundheitsschutz geht vor feiern oder geselligem Beisammensein", so Grüttemeier.

Ab Freitag, den 23. Oktober 2020 gilt in Baesweiler:

- Alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen) werden geschlossen. Ein Trainings- und Wettbewerbsbetrieb findet nicht statt. Dazu zählt auch das Freizeitbad in der Parkstraße.

- Alle städtischen Veranstaltungen (Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte und ähnliche Veranstaltungen) werden bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) abgesagt.

- Die maximale Anzahl von Teilnehmern an Trauungen wird ebenso wie die maximal zulässige Anzahl von Personen in den städtischen Trauerhallen bei Beerdigungen bis zum Ende des Jahres (31.12.2020) auf 10 Personen begrenzt.

- Alle Veranstalter im Stadtgebiet werden aufgefordert, zu prüfen, ob Veranstaltungen und Versammlungen verlegt oder abgesagt werden können. Hiervon ausgenommen sind lediglich Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind (z.B. Blutspendetermine).

Der Maßnahmenkatalog geht deutlich über das hinaus, was die Landesregierung in der  Coronaschutzverordnung geregelt hat. Er sieht auch noch strengere Regelungen vor, als Sie die StädteRegion per Allgemeinverfügung veröffentlicht hat. Für die gesamte StädteRegion Aachen wurde nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung die Gefährdungsstufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 festgestellt. Der aktuelle Inzidenzwert in der Städteregion liegt bei 127 (Stand: 22.10.2020). Hier gilt neben einem Konsum- und Verkaufsverbot von Alkohol eine Einschränkungen des Betriebes von gastronomischen Einrichtungen in der Zeit von 23 Uhr bis 6. Bei Festen aus einem herausragenden Anlass ist die Teilnehmerzahl auf höchstens 10 Personen sowie der Zahl der maximal zulässigen Gruppengröße im öffentlichen Raum auf 5 Personen begrenzt.

Die Stadt Baesweiler ist aktuell mit zahlreichen Kräften im Einsatz, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und die seitens des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen angeordneten Quarantänemaßnahmen zu überwachen. Bei festgestellten Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet und empfindliche Geldbußen verhängt.

Linkens abschließend: „Unterstützen Sie mit Ihrem eigenen persönlichen Verhalten unsere Bemühungen. Übernehmen Sie Verantwortung und schützen Sie sich und andere! Schon jetzt danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und die Beachtung der strengen Regelungen."