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StädteRegion Aachen hebt Allgemeinverfügung vom 8. Oktober zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen auf

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die stark steigende Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten derzeit weitergehende Einschränkungen der Besuchskontakte, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.

Weil das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt hat, keine Beschränkungen in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einführen zu wollen, hat es die StädteRegion angewiesen, diese Allgemeinverfügung aufzuheben. Betroffen davon sind alle Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLA), Kurzzeitpflegeeinrichtungen und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen.

In der Begründung führt das Land aus, dass die Kapazität der Besucherzonen unter Berücksichtigung der aufgrund der Witterungsbedingungen entfallenden Außenbereiche beschränkt ist und deshalb zu befürchten sei, dass Besuche in den Einrichtungen zu stark eingeschränkt würden. Betroffen von der Aufhebung ist auch die Quarantäneregelung nach Verlassen der Einrichtung. Um ein frühzeitiges Erkennen des Eintritts des SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen rechtzeitig zu erkennen, soll eine umfangreiche Teststrategie umgesetzt werden. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wird noch in dieser Woche mit diesen Tests beginnen, von denen rund 30.000 Menschen betroffen sein werden.