Alles rund um Aachen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt noch bis Ende dieses Jahres bestehende und neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten in der Corona-Krise. Insbesondere Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen sowie andere rechtsfähige, Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für hilfsbedürftige Menschen sollen so gefördert werden. Die Ehrenamtler können ihre Aktionen damit vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und/oder in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen.

Falls es im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise einen erhöhten Finanzbedarf für „traditionelle" Ehrenamtsprojekte geben sollte, weil zum Beispiel Schutzmaßnahmen für die Engagierten ergriffen werden müssen oder erhöhter Koordinierungsbedarf besteht, können auch schon vor der Corona-Krise bestehende Projekte unterstützt werden.

Kosten können beispielsweise übernommen werden für

  • Material zum Nähen von Behelfsmasken (Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbänder, etc.),
  • Anschaffung oder Kauf von Schutzbekleidung (Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel),
  • Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren), Website-Gestaltung, Hosting,
  • Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • zusätzlich anfallende Overhead-Kosten, die im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise entstanden sind oder entstehen,
  • Qualifizierungen und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit den Hilfsangeboten zur Bewältigung der Corona-Krise stehen, zum Beispiel Schulungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Infektionen oder auch IT-Schulungen zum Umgang mit Videokonferenzsystemen sowie
  • Einkaufsdienste oder auch psychosoziale Angebote

Kosten für Miete, Wasser und Strom können grundsätzlich nicht durch diese Mittel finanziert werden, da diese im laufenden „Betrieb" ohnehin angefallen wären. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn zusätzliche Räumlichkeiten zur  Materiallagerung oder Arbeiten mit dem nötigen Mindestabstand angemietet werden müssen. Laufende Betriebs- und Personalkosten werden ebenfalls nicht übernommen.

Die Mittel der Landesregierung dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Somit sind auch diejenigen Kosten abgedeckt, die bereits angefallen sind und für die in Vorleistung getreten wurde. Das betrifft auch Maßnahmen, die schon geplant sind oder begonnen haben. Die Auszahlung oder Weiterleitung an natürliche Personen ist nicht möglich; ebenso ausgeschlossen sind Doppelförderungen.

Entsprechende Anträge können formlos im Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement der Stadt Aachen gestellt werden.

Kontaktdaten:

Petra Mahr

Stadt Aachen

Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement

Tel.: 0241-432 7239

Petra.Mahr@mail.aachen.de

www.aachen.de/ehrenamt