Alles rund um Aachen

Am 13. September finden in Aachen Wahlen statt. Neben der Wahlbenachrichtigung zu den Wahlen des neuen Oberbürgermeisters, oder der neuen Oberbürgermeisterin, Stadtrats, Bezirksvertretungen und Städteregionstags haben rund 62.000 Wahlberechtigte eine weitere Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese Wahlbenachrichtigung bezieht sich auf die Wahl zum Integrationsrat.

Der Integrationsrat ist Teil der Stadtpolitik. Im Integrationsrat arbeiten Mitglieder des Stadtrates, sowie Eingebürgerte und Vertreter und Vertreterinnen von Menschen mit Migrationshintergrund für ein gutes Miteinander in der Stadt zusammen.

Wahlberechtigt zur Wahl des Integrationsrates sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, seit mindestens 16 Tagen in Aachen ihren Hauptwohnsitz haben, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz erhalten haben.

Unter aachen.de/integrationsrat und aachen.de/wahlen sind alle Informationen zu dem Gremium sowie der Kommunal- beziehungsweise Integrationsratswahl einsehbar.