Herzogenrath

Elternbeiträge Tagespflege, Kitas, OGS und Halbtagsbetreuung

Durch das Betretungsverbot der Tagespflegen, Kindertagesstätten und außerunterrichtlichen Betreuungsangebote sind die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 aufgrund einer Entscheidung des Landes zunächst ausgesetzt worden. Am 23.06.2020 hat der Rat der Stadt Herzogenrath beschlossen, dass den Eltern die Beitragszahlung für die Kinderbetreuung in die genannten Monate erlassen wird. Der hälftige Beitrag für den Monat März wird nicht erstattet.

Für den Monat Juni wurden die Elternbeiträge für alle Betreuungsarten zunächst durch die Stadtkasse eingezogen, da seitens des Landes vor Freigabe des Lastschrifteinzugs keine Entscheidung vorlag. Nach Anstoß des Lastschriftverfahrens informierte das Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW darüber, dass in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erlassen sind. Dies wurde mit der weitgehenden Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege zum 08.06.2020 begründet. Daher wird im Juli 2020 kein Elternbeitrag eingezogen bzw. dieser braucht nicht überwiesen zu werden.

Für die Elternbeiträge der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote in Schulen (OGS und HTB) erfolgte nun die Empfehlung des Landes, dass den Eltern die Beiträge für Juni und Juli, im Unterschied zur Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege, ebenfalls vollständig zu erlassen sind. Diese Entscheidung muss noch durch den Stadtrat bestätigt werden. Die für Juni eingezogenen bzw. überwiesenen Beiträge werden anschließend seitens der Stadtkasse erstattet.