Herzogenrath

Stellen im Rahmen vom Bundesfreiwilligendienst (BFD) in der Offenen Kinder- und Jugendhilfe und in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Herzogenrath zu besetzen. BFD, was ist das? Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes können sich Menschen aller Generationen in sozialen Arbeitsfeldern engagieren. Es besteht keine Altersbeschränkung wie z. B. im FSJ/FÖJ. Die einzige Bedingung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.

Der BFD ermöglicht es, ein Jahr lang in einer sozialen, kulturellen und gemeinwohlorientierten Einsatzstelle praktische Erfahrungen zu sammeln, die bei der Orientierung im zukünftigen Arbeitsleben und beim Angehen neuer Herausforderungen, unterstützen. Freiwillige erhalten die Möglichkeit zur Stärkung des persönlichen Berufswunsches als auch zur Neuorientierung im bisherigen Berufsleben.

Was erwartet mich?

Anderen Menschen zu helfen, sich zu kümmern, sie zu begleiten und zu unterstützen, dies sind klassische Tätigkeiten eines Freiwilligendienstes. Teamgeist und Flexibilität, Offenheit und Neugier gegenüber anderer Kulturen und vor allem Freude am Umgang mit Menschen sind mitzubringen. Man erfährt, wie abwechslungsreich und vielfältig soziale und gemeinwohlorientierte Arbeitsbereiche sind und ob die eigenen Stärken und Neigungen diesem Berufsfeld entsprechen.

Für die Bereiche „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ (Kindertreffs, Ferienspielangebote, Workshops, Spiel-Sport-und Kreativaktionen u.a.) und „Kindertageseinrichtung“ (Städtische Kita Villa Kunterbunt) stellen wir zum 01.08.2020/01.09.2020 jeweils einen Platz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zur Verfügung. Sie sollten Interesse und Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben, selbstständig und verantwortlich handeln wollen, in turbulenten Situationen den Überblick behalten und die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch abends und am Wochenende (Bereich Jugendtreff), haben.

Wie lange dauert das?

In der Regel zwölf Monate, die Stellen werden meist im August/September eines Jahres angetreten. Der BFD wird in Vollzeit geleistet. Menschen über 27 Jahre können auch eine Teilzeitstelle antreten.

Welche Leistungen gehören zum BFD?

- ein Taschengeld von 310 Euro im Monat
- Sozialversicherung - Teilnehmerinnen und Teilnehmer am BFD werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder - Auszubildende, das heißt sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Sie sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die abzuführenden Beiträge werden vom Träger gezahlt.
- tariflicher Urlaub
- Kindergeldfortzahlung

Was habe ich davon?

In der Regel wird der BFD als Praktikum für soziale Studiengänge und Ausbildungen anerkannt. Doch auch in anderen Bereichen sind die hier erworbenen Erfahrungen und sozialen Kompetenzen oft von Vorteil und werden gerne gesehen.  

Sie sind interessiert und möchten gerne zusätzlich noch nähere Informationen?

Dann setzen Sie sich mit der Abteilungsleitung der Offenen Kinder- und Jugendförderung, Frau Cornelia Wollny oder der Abteilungsleitung Kindertagesbetreuung, Frau Gabriele von Wnuck, in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie!

Cornelia.Wollny@Herzogenrath.de Tel.: 02406 / 83-547

Gabriele.vonwnuck@herzogenrath.de Tel.: 02406/83-533