Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Insgesamt 57 Jungen und Mädchen aller Schulformen im Alter von 15 bis 19 Jahren haben jetzt die so genannte „Sprachfeststellungsprüfung" bestanden. Sie konnten sich an der Gemeinschaftshauptschule Burtscheid in zehn Sprachen prüfen lassen. In diesem Jahr waren das: Arabisch, Dari, Farsi, Griechisch, Russisch, Polnisch, Niederländisch, Französisch, Persisch und Türkisch.

Damit können Schüler mit Migrationserfahrung für ihre Schullaufbahn ihre Muttersprache anstelle einer weiteren Fremdsprache anerkennen lassen. Alle 57 Schüler, die an der Prüfung teilgenommen haben, haben die sie auch bestanden, die meisten von ihnen mit guten bis sehr guten Ergebnissen.

„Die Sprachfeststellungsprüfung hilft den Schülerinnen und Schülern ungemein. Sie verbessern damit ihre Chance auf einen guten Bildungsabschluss", so Andrea Leitner, die als Konrektorin der GHS Drimborn und Fachberaterin des Schulamtes, die beiden Prüfungstage organisiert hat. Den Prüfungsvorsitz führte Stephan Franken von der GHS Burtscheid, sein Vertreter war Michael Geurtz von der GHS Drimborn. Unterstützt wurde sie dabei vom Schulamt für die StädteRegion Aachen. Die Mädchen und Jungen werden übrigens von Muttersprachlern aus der Region geprüft. Dank des Einsatzes dieser Fachprüfer sowie der Kollegien aus den städtischen Hauptschulen Drimborn und Burtscheid konnten die Prüfungen auch unter erschwerten Corona-Bedingungen noch rechtzeitig vor Schuljahresende durchgeführt werden. Schon im Eingangsbereich wurden die Prüflinge dazu mit praktischen Hinweisen zu Hygieneregelungen und Verhaltensmaßnahmen empfangen. Auch wenn der Aufwand sicher höher als üblich war, können die guten Ergebnisse auch in diesem Jahr noch im Zeugnis der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Viele der Jugendlichen sind noch nicht sehr lange in Deutschland und erlernen Deutsch als Fremdsprache von Grund auf. Dazu kommt in der Schule eine weitere Pflichtfremdsprache, meist Englisch oder Französisch. Die Jugendlichen müssten also gleichzeitig zwei komplett neue Sprachen lernen. Das ist jedoch nicht mehr zwingend notwendig. Denn das Kultusministerium hat seit 1992 die Möglichkeit geschaffen, statt der Pflichtfremdsprache die Amtssprache des Herkunftslandes anerkennen zu lassen. Das gelingt mit der sogenannten „Feststellungsprüfung". Sie hilft den Jugendlichen, sich einfacher in den (Schul-)Alltag zu integrieren und eine eigene Zukunftsperspektive zu schaffen.

Voraussetzung für die Prüfung ist, dass bisher noch keine Note in der ersten Fremdsprache ins Zeugnis eingetragen wurde. Auf freiwilliger Basis können die Schüler in ihrer jeweiligen Muttersprache eine zweiteilige Prüfung ablegen. Diese ersetzt dann die weitere Fremdsprache in der Schule. An der Prüfung können Schülerinnen und Schüler der neunten und zehnten Klassen aller Schulformen teilnehmen.