Alles rund um Aachen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will bestehende und neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten in der Corona-Krise unterstützen. Insbesondere Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen sowie anderer rechtsfähiger Engagement fördernder Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für hilfsbedürftige Menschen sollen gefördert werden.

Die Ehrenamtler sollen ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen können.

Falls es im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise einen erhöhten Finanzbedarf für „traditionelle" Ehrenamtsprojekte geben sollte, weil zum Beispiel Schutzmaßnahmen für die Engagierten ergriffen werden müssen oder erhöhter Koordinierungsbedarf besteht, können auch schon vor der Corona-Krise bestehende Projekte unterstützt werden.

Kosten können beispielsweise übernommen werden für

  • Material zum Nähen von Behelfsmasken (Anschaffung oder Anmietung von Nähmaschinen, Stoff, Nähgarn, Befestigungsbänder, etc.)

  • Anschaffung oder Kauf von Schutzbekleidung (Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel)

  • Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren), Website-Gestaltung, Hosting

  • Nutzung von PKWs und Lieferwagen oder des ÖPNVs unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes

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    zusätzlich anfallende Overhead-Kosten, welche im Rahmen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise entstanden sind oder entstehen

  • Qualifizierungen und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit den Hilfsangeboten zur Bewältigung der Corona-Krise stehen, zum Beispiel Schulungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Infektionen oder auch IT-Schulungen zum Umgang mit Videokonferenzsystemen

  • Einkaufsdienste oder auch psychosoziale Angebote

    Kosten für Miete, Wasser und Strom können grundsätzlich nicht durch diese Mittel finanziert werden, da diese im laufenden „Betrieb" ohnehin angefallen wären. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn zusätzliche Räumlichkeiten angemietet werden müssen zur  Materiallagerung oder Arbeiten mit dem nötigen Mindestabstand.

    Laufende Betriebs- und Personalkosten werden nicht übernommen.

    Die Mittel dürfen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Somit sind auch Kosten abgedeckt, die bereits angefallen sind und für die bereits in Vorleistung getreten wurde. Das betrifft auch Maßnahmen, die bereits geplant sind oder schon begonnen haben.  Die Auszahlung oder Weiterleitung an natürliche Personen ist nicht möglich; ebenso ausgeschlossen sind Doppelförderungen.

    Freiwilligenagenturen sowie andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine können im Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement der Stadt Aachen Anträge stellen.

    Kontaktdaten:

    Petra Mahr

    Stadt Aachen

    Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement

    0241-432 7239

    Petra.Mahr@mail.aachen.de

    www.aachen.de/ehrenamt