Alles rund um Aachen

Seit Donnerstag, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport mit bestimmten Einschränkungen wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Das heißt, dass in der StädteRegion Aachen die Sportplätze wieder geöffnet sind.

Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Teamsportler in Kontaktsportarten müssen ihr Training den Bedingungen anpassen. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/ Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder komplett gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.

Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Um den Sportlerinnen und Sportlern sowie den Vereinen bei der Umsetzung zu helfen, haben Stadt und StädteRegion eine FAQ-Liste mit Fragen und Antworten erarbeitet. Sie ist auf www.aachen.de/corona in der Rubrik „Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport" sowie www.aachen.de/sport, Rubrik „Aktuelles" hinterlegt.