Alles rund um Aachen

In den größeren Trauzimmern der Stadt Aachen können Brautpaare ab sofort wieder ein paar Gäste zu Ihrer Hochzeit einladen. Zusätzlich zu den bisher zugelassenen zwei Trauzeugen, und einem Fotografen sowie natürlich das Brautpaar selbst und einem Standesbeamten dürfen vier weitere Personen und gegebenenfalls im Haushalt des Paares lebende Kinder an der Eheschließung teilnehmen.

Diese Regelung gilt im Weißen Saal des Rathauses, im Festsaal des Couven-Museums, im großen Trauzimmer der Burg Frankenberg und im Trauraum des Bezirksamtes in Aachen-Brand und somit für die von der Fläche her größeren Trauzimmer der Stadt.

Alle anderen städtischen Trauzimmer lassen unter Beachtung aller Schutzvorschriften eine größere Personenzahl aufgrund der Grundfläche leider nicht zu. Dies trifft somit auf die Trauorte in den Bezirken Eilendorf, Haaren (Welsche Mühle), Kornelimünster, Laurensberg sowie Richterich (Schloss Schönau) zu, aber insbesondere auch auf das am häufigsten genutzte Trauzimmer im Standesamt Aachen, Krämerstrasse 2a selbst. Hier gelten bis auf Weiteres noch die reduzierten Teilnehmerzahlen. Aber auch hier dürfen natürlich die im Haushalt des Paares lebenden Kinder der Hochzeit der Eltern beiwohnen.

Sollte ein Paar den Trautermin stornieren wollen, ist dies telefonisch unter der Rufnummer 432-3409 möglich.

Alle anderen Regelungen zur Anmeldung der Eheschließung oder zur Anmeldung neugeborener Kinder sowie zur Anforderung von Personenstandsurkunden für in Aachen beurkundete Personenstandsfälle haben weiterhin unverändert Bestand.