Alles rund um Aachen

Die Corona-Krise führt dazu, dass sich viele Menschen derzeit zum Beispiel in Kurzarbeit befinden und sie mit geringeren Einnahmen als gewohnt zurechtkommen müssen. Die Stadt Aachen hat daher beschlossen, dass aktuell zu erhebende Ausbaubeiträge, die Hausbesitzer bei Straßenbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) zu zahlen haben, mit einer deutlich längeren Frist versehen werden.

Anwohnerinnen und Anwohner, die in nächster Zeit entsprechende KAG-Bescheide erhalten, haben von nun an bis zum 30. September 2020 Zeit, um die jeweils fälligen Beiträge zu zahlen. Gewöhnlich sind die Bescheide mit einer Zahlungsfrist von vier Wochen versehen.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen hat die Stundungsmöglichkeit beschlossen, um Bürgerinnen und Bürger in dieser für viele auch finanziell schwierigen Phase zu entlasten. Die Maßnahme ist am Donnerstagabend, 30. April, den Mitgliedern des Mobilitätsauschusses vorgestellt worden.

Aufgrund des im vorigen Jahr durchgeführten Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des KAG,  das erst Ende 2019 zum Abschluss gebracht wurde, konnten in 2019 lediglich die Straßenbaubeiträge nach dem kommunalen Abgabengesetz erhoben werden, deren Verjährung zum Ende des Jahres drohte. Alle weiteren Beitragsverfahren wurden von der Verwaltung im Einvernehmen mit dem Mobilitätsausschuss zurückgestellt. Trotz der aktuellen Corona-Krise ist die Verwaltung daher gehalten, in diesem Jahr sowohl die zurückgestellten, als auch Maßnahmen des laufenden Jahres abzurechnen, da ansonsten durch drohende Verjährungen erhebliche Einnahmeverluste zu verzeichnen wären.

Die Stadtverwaltung ist sich gleichzeitig der schwierigen finanziellen Situation vieler Haushalte bewusst. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass die Fälligkeit der in den Bescheiden erhobenen Beitragsforderungen auf den 30. September 2020 verschoben wird. Darüber hinaus wird die derzeitige Situation bei Stundungs- und Ratenzahlungsanträgen besondere Berücksichtigung finden.

Zu den in Kürze verschickten Beitragsbescheiden gehören die Abrechnungsgebiete Weberstraße (zwischen Eisenbahnüberführung und Körnerstraße), Marktstraße/Marktplatz (in Brand, Hauptstraßenzug),  Bismarckstraße (von Oppenhoffallee/Goerdelerstraße bis Adalbertsteinweg) und  Grauenhofer Weg (von Arlingtonstraße bis zur Bundesautobahn 44).