Alles rund um Aachen

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Montagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1885 positive Fälle gibt, davon 934 in der Stadt Aachen. 1598 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiter bei 83. Damit sind aktuell 204 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert.

Wichtig: Durch einen Übermittlungsfehler ist an vergangenen Freitag die Gesamtzahl der positiv getesteten in der StädteRegion um 10 Fälle zu hoch beziffert worden. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Die bis einschließlich 10. Mai aktualisierte NRW-Coronaschutzverordnung liegt vor. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.

Ab sofort ist in Nordrhein-Westfalen der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich. Spielplätze sollen nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag (7. Mai) wieder geöffnet werden können, zeitgleich zur Wiederaufnahme des Unterrichts für die 4. Klassen in den Grundschulen.

Maskenpflicht: In NRW gilt die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Paragraph 12 a Absatz 1 Satz 3 der Coronaschutzverordnung verpflichtet:

•          als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr

•          in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten

•          bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen

•          auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls

•          in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie

•          in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemventilen sind zum Fremdschutz ungeeignet und im Sinne der Maskenpflicht nicht einsetzbar! Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/schutzmasken.

Abstrichzentrum: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Das Abstrichzentrum in Eschweiler wird vorerst nicht mehr betrieben. Das Zentrum Eschweiler ist sukzessive in mobile Teams umgewandelt worden, kann aber jederzeit wieder reaktiviert werden. Fünf mobile Teams mit jeweils bis zu sechs Personen sowie drei Hygieneberatungsteams sind nun gezielt auf unterwegs, um weitere Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Haupteinsatzort sind stationäre Pflegeeinrichtungen.

Dringender Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen.

Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.

Notruf 112: Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.

Stand: Montag, 4. Mai, 10:30 Uhr