Eschweiler

Die zur Bekämpfung der Corona-Epidemie angeordneten Maßnahmen zur Schließung der Schulen einschließlich des Offenen Ganztags sowie das umfassende Betretungsverbot für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, d. h. für Kitas und Tagespflege dauern weiter an. Seit Mitte März d. J. dürfen dort insbesondere nur Kinder und Jugendliche betreut werden, deren Eltern als sogenannte „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ in kritischer Infrastruktur tätig sind.

Vor dem Hintergrund dieser weitgehenden Einschränkungen der Betreuungssituation finden zurzeit Abstimmungsgespräche zwischen der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund NRW) statt mit dem Ziel, eine einheitliche entlastende Beitragsregelung für ganz NRW, so wie sie mit dem Verzicht auf eine Beitragserhebung für den Monat April 2020 bereits praktiziert worden ist, auch für den Monat Mai miteinander zu vereinbaren.

Im Vorgriff hierauf setzt die Stadt Eschweiler die Beitragszahlungen für den Besuch der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie der Offenen Ganztagsbetreuung für den Monat Mai 2020 zunächst aus. Ebenfalls hat die SPD-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 22.04.2020 beantragt, die Elternbeiträge auch für den Monat Mai auszusetzen. Beitragspflichtige Erziehungsberechtigte für die vorgenannten Angebote werden so ein weiteres Mal in einem Umfang von rund 180.000 Euro finanziell entlastet.

Erziehungsberechtigte, die die Beitragszahlungen im Wege eines Lastschriftmandats mit der Stadt vereinbart haben, brauchen zunächst nichts weiter zu unternehmen, die Beitragszahlungen mit der Fälligkeit zum 01.05.2020 werden nicht von ihren Konten abgebucht. Sofern die Beiträge monatlich wiederkehrend durch Einzahlung/Überweisung erfolgen, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, diese Einzahlung/Überweisung für den Monat Mai 2020 nicht zu tätigen.

Über die weitere Entwicklung zur Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen sowie zu den Regelungen hinsichtlich der Beitragspflicht wird die Stadt Eschweiler zeitnah informieren.