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StädteRegion Aachen:  Am kommenden Montag (28.04.2020) tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben neuen Regeln fürs Halten und Parken auf Geh- und Radwegen sieht die Novelle härtere Strafen für Tempoüberschreitungen und Rettungsgassen-Verstöße vor. Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (außerorts ab 26 km/h).

Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h wurden verdoppelt. Eine unzulässige Überschreitung bis 10 km/h kostet ab Montag innerorts 30 Euro, von 11 bis 15 km/h werden 50 Euro und 16 bis 20 km/h werden mit 70 Euro geahndet.

Hingegen werden die Rechte der Radfahrer an vielen Stellen gestärkt. So stellt die Neufassung klar, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden. Es wird außerdem ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden festgeschrieben. Bisher war lediglich von einem „ausreichenden Seitenabstand" die Rede.

Für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden demnächst 55 Euro statt bisher 35 Euro fällig. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 Euro). Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden künftig mit bis zu 100 Euro geahndet.

Alle Details findet man unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/stvo-novelle-1688854