Alles rund um Aachen

Am 22. März hat die Landesregierung NRW für die Wochenmärkte neue Maßnahmen beschlossen: Wochenmärkte sind weiterhin zulässig, jedoch dürfen dort nur noch Lebensmittel sowie Waren aus der „Direktvermarktung" landwirtschaftlicher Betriebe verkauft werden.

Nicht zulässig ist demnach der reine Blumenverkauf sowie der Verkauf von Artikeln, die nicht unter die Rubrik Lebensmittel fallen. Wichtig:  Auch auf den Wochenmärkten müssen die bekannten Vorkehrungen für Hygiene unbedingt eingehalten werden. - Über die Verschiebungen der Wochenmärkte informiert die Stadt Aachen auch per Newsletter, den man auf www.aachen.de abonnieren kann (Suchbegriff: „Wochenmärkte").