Herzogenrath

Die Stadt Herzogenrath hat am 18. März 2020 zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus Infektionen eine  ergänzte und geänderte Allgemeinverfügung erlassen. Die dort aufgeführten Maßnahmen sind unbedingt zu beachten. Die Verfügung steht zum Download auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.herzogenrath.de ab sofort bereit.

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