Alles rund um Aachen

... hier die aktuelle Allgemeinverfügung für die Stadt Aachen

Aufgrund der fortschreitenden Entwicklungen und Auswirkungen des Coronavirus, und um die weitere Verbreitung der Krankheit einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen, reagiert die Stadt Aachen auf die Erlasse und Empfehlungen der NRW-Landesregierung.

Ministerpräsident Armin Laschet appelliert an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sie sollen zuhause bleiben und die sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren. Die vom Land vorgegebenen verschärften Maßnahmen werden von der Stadt Aachen in einer sogenannten Allgemeinverfügung sofort umgesetzt.

Einschränkungen bei Begegnungsstätten

Zu den Maßnahmen des Landes gehört unter anderem, dass Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote zu schließen beziehungsweise einzustellen sind. Insbesondere sind dies

  • alle Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen
  • alle Spiel- und Bolzplätze
  • alle Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen
  • alle Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)

Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens ab 15 Uhr schließen.

Einschränkung im Einzelhandel

Die Verkaufsstellen des Einzelhandels werden geschlossen. Ausgenommen von der Schließung ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 18 Uhr gestattet. Ausgenommen davon sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter (Link)

http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/Verfuegungen/index.html

Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung und den Bezirksämtern kontrolliert.

Stand: Mittwoch, 18.03.2020, 13.15 Uhr