Stolberg

... der Kupferstadt Stolberg17.03.2020, 20:00 UhrSoebenhat der Stab Außergewöhnliche Ereignisse der Kup-ferstadt Stolberg erneut getagt. Gerne möchten wirSiewie an-gekündigt über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten:In der Städteregion Aachen gibt esderzeit 259bestätigte Corona-Fälle. Leider gibt es inzwischen auch zwei Todesfälle in der Städteregion. Ein vorerkrankter Mann aus Aachen (Jahr-gang 1940) und ein vorerkrankter Mann aus Würselen (Jahr-gang 1936) sind inzwischen leider verstorben.

Der SAE der Kupferstadt Stolberg drückt den Angehörigen im Namen der gesamten Verwaltung sein tiefes Mitgefühl aus.Die neue Erlasslage des Landes NRW fügt zusätzlich zu den bisher verordneten Betretungsverboten und Schließungen fol-gende Erlasse hinzu:Zusätzlich zu Bars Diskotheken, Theater, Kinos, Museen müs-sen nun alle Kneipen, Cafés, Opern-und Konzerthäuser und museumsähnliche Einrichtungen unabhängig von den Eigen-tumsverhältnissen unverzüglich schließen. Messen, Ausstellungen, Freizeit-und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen müssen ab morgen, 18.03.2020, schließen.Spiel-und Bolzplätze dürfen ebenfalls ab morgen, 18.03.2020, nicht mehr genutzt werden. Reisebusreisen dürfen auch ab morgen nicht mehr durchgeführt werden.Des Weiteren ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentli-chen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport und Freizeitein-richtungen ab sofort einzustellen. Gestattet werden unter strengen Auflagen die ÖffnungvonMensen, Restaurantsund Speisegaststätten und Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen. Zu diesen strengen Auf-lagen gehören die Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgabe für die Mindestab-stände zwischen Tischenvon 2 Metern, Hygienemaßnahmen undAushänge mit Hinweisen zu den Hygienemaßnahmen.

Pressestelle der Kupferstadt StolbergRathausstr. 11-1352222 StolbergAnsprechpartner: Tobias SchneiderTel.: 02402-13-205Fax: 02402-13-222E-Mail: tobias.schneider@stolberg.deFür Restaurants und Speisegaststätten gilt des Weiteren, dass diese frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens um 15 Uhr zu schließen sind. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärk-ten, Abhol-und Lieferdiensten, Apotheken und dem Großhandelwird bis auf Weiteres die Öffnung an Sonn-und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Das gilt nicht für die Osterfeiertage.Auch Versammlungen zum Zwecke der Religionsausübung müssen unterbleiben. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.Der entsprechende Erlass steht auf der Homepage der Kup-ferstadt Stolbergzum Download bereit.Die entsprechenden Neuerungen sind dort kursiv gedruckt.Der SAE der Kupferstadt Stolberg weist aus gegebenem Anlass darauf hin: Die bisherigen Erlasse und Schließungen müssen eingehalten werden. Wir bitten um solidarisches Verhalten! Wie angekündigt wird dasOrdnungsamt Zuwiderhandlungen wenn nötig ahnden. Das Standesamt der Kupferstadt Stolberg führt weiter Ehe-schließungen durch. Zum Zwecke der Eheschließung erhalten jedoch nur noch das zu trauende Paar und die Trauzeugen Zugang. Auch die Anmeldung von Geburtenund die Beurkun-dungvon Sterbefällen kann nur noch schriftlich erfolgen. Die Einzelheiten:

1. Beurkundung von Geburten

Die Außenstelle im Krankenhaus ist seit Anfang der Woche geschlossen.Die Anmeldungen müssen nun schriftlich vorgenommen wer-den. Die Eltern sollen •die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses, •die Erklärung zur Namensführung für das Neugeborene, •einen Bogen mit weiteren wichtigen Angaben zur Beurkundung bzw. Ausstellung der Urkunden (liegt ab 18.03. im EG des Krankenhauses aus) •und alle weiteren erforderlichen Nachweise, die aus dem In-foblatt des Krankenhauses hervorgehenin einem verschlossenen Kuvert in den städtischen Briefkasten legen. WICHTIG: bitte auch Kontaktdaten, vorzugsweise Mailadresse UNDTelefonnummer mit hinterlegen, damit eventuelle Rück-fragen zügig geklärt oder fehlende Nachweise möglichst un-kompliziert nachgereicht werden können. Es werden drei gebührenfreie Urkunden (zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Krankenkasse) ausgestellt; die Gebühr für eine weitere Urkunde im Stammbuchformat oder für eine internationale Geburtsurkunde liegt bei jeweils 10 €. Ist eine entsprechende Ausstellung erwünscht, kann dies auf dem o.g. Bogen angegeben werden. Bitte die Gebühr mit passendem Bargeld mit einlegen, die Rechnung wird anschließend mit den Urkunden übermittelt.

2. Beurkundung von Sterbefällen

Auch Sterbefälle können derzeit nur schriftlich angezeigt wer-den.Der Bestatter bzw. ein möglicherweise anzeigeberechtigter An-gehöriger des Verstorbenen möge alle erforderlichen Unter

lagen zunächst in eingescannter Form an folgende Mailadresse verschicken: standesamt@stolberg.de.Die Beurkundung kann daraufhin entsprechend vorbereitet wer-den.Der vom Arzt ausgefüllte Totenschein, auf dem nach Sichtung hier die entsprechende Beurkundung vermerkt und ggf. an das Gesundheitsamt weitergeleitet werden muss, soll im Anschluss ebenfalls in einem verschlossenen Kuvert unter Angabe des Namens des Bestatters und eines Kontaktes im Briefkastenhinterlegt werden. Falls zusätzlich zu den gebührenfreien Urkunden weitere aus-gestellt werden sollen, so möge auch hier das passende Bar-geld mit beigefügt werden. Nach entsprechender Bearbeitung wird sich das Standesamt mit dem Anzeigenden zur weiterenAbwicklung in Verbindung setzen, ggf. wird für die Abholung des Totenscheines per Mail ein Termin mitgeteilt.

3. Trauungen

Standesamtliche Trauungen sollen nach derzeitigem Stand weiterhin stattfinden, allerdings bezüglich der Personenzahl auf ein Minimum beschränkt werden: lediglich das Brautpaar und maximal 2 Trauzeugen dürfen mit anwesend sein. Sollte es im Rahmen der weiteren Entwicklungen zu einer Un-tersagung der Vornahme von Eheschließungen kommen, wird sich das Standesamt unverzüglich mit den Brautpaaren in Ver-bindung setzen.Sollte es aufgrund der komplizierteren Arbeitswege zu längeren Bearbeitungszeiten kommen odersich Rückrufe bzw. Anfragen per Mail verzögern, bitten wir bereits vorab um Ihr Verständnis.Auch Beerdigungen können leider nur noch im engsten Fami-lienkreis durchgeführt werden. Die Stadt Stolberg vergibt derzeit keine Trauerhallen.Die Durchführung aller Veranstaltungen auch im privaten Be-reich istuntersagt.Deshalb empfehlen wir dringend, z.B. auf Geburtstagsfeiern oder sonstige private Veranstaltungen mit größerem Personenkreis zu verzichten. Andieser Stelle nochmal der Hinweis: Ab morgen ist das Rat-haus geschlossen. Alle Besucherinnen und Besuchermüssenbei nicht verschiebbaren Angelegenheitenvon ihren Sachbear-beitern einen per Mail bestätigten Termin bekommen. Außerdem möchten wir darauf verweisen, dass die Stadtauch Sportheime inzwischen geschlossen hat.Der SAE der Kupferstadt Stolberg dankt allen Stolbergerinnen und Stolbergernherzlich für das insgesamt große Verständnis.