Stolberg

Bürgermeister Patrick Haas informiert:

Liebe Stolbergerinnen und Stolberger,wie gestern Nachmittag bereits verkündet,bleiben nach der Anordnung der Landesregierung auch in der Kupferstadt Stolberg ab Montag sämtliche Schulen, Kitas und Tagesmuttereinrichtungen erst einmal bis Karfreitag (19.04.2020) geschlossen. Auch nicht notwendige öffentliche Veranstaltungen sind abgesagt. Turnhallen, das Hallenbad, die Museen, Bibliotheken, VHS, Kulturzentrum Frankental oder das Helene-Weber-Haussind seit heute ebenfalls geschlossen.

Ich habe mich heute mit meinem Stab für Außergewöhnliche Ereignisse der KupferstadtStolbergund den Bürgermeistern der anderen städteregionalen Kommunen sowieden Experten der Städteregion getroffen und abgestimmt.Die Dringlichkeit der Maßnahme wurde durch den Ministerprä-sidenten mit einem ausdrücklichen „Betretungsverbot“ der Ein-richtungen unterstrichen.Ich unterstütze diese Maßnahmen. Denn aktuell zeigt sich v.a. im Vergleich zu vielen anderen be-troffenen Staaten eins: In Deutschland und insbesondere in der Städteregion Aachen breitet sich das Virus vergleichsweise langsam aus. Auch deswegen können wir mit unserem ohnehin guten Gesundheitssystem die Betroffenen gut versorgen, wes-halb der Krankheitsverlauf in den überwiegenden Fällen mode-rat ist.Wir tun alles dafür, dass das auch so bleibt.Außerdem gewinnen wir durch diese Maßnahmen Zeit, die die Forschung dringend benötigt, um das Virus evtl. zukünftig effektiver be-kämpfen zu können.Wir haben uns bereits auf diese Situation eingestellt und die notwendigen Vorbereitungen für die Schulen und die städtischen Kindertagesstätten getroffen.

Schulen:

Für die Schulen gilt ein Betretungsverbot ab Montag, 16.03.2020. Für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum Ablauf des 17.03.2020 sind Nutzungen für Betreuungszwecke zulässig. Ab dem 18.03.2020 gelten Ausnahmen des Betretungsverbotes nur für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselperson ist. Diese Betreuungsoll erfolgen, sofern eine private Betreuung durch Familienangehörige oder dieErmöglichung flexibler Ar-beitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht ge-währleistet werden kann.KitasFür die Kitas gilt ein Betretungsverbot ab Montag, 16.03.2020. Ausnahmen des Betretungsverbotesgelten nurfür Kinder, de-ren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine un-entbehrliche Schlüsselperson sind.Dafür benötigen diese Per-sonen eine Bescheinigung des Arbeitgebers.Diese Betreuungsoll erfolgen, sofern eine private Betreuung durch Familienan-gehörige oder dieErmöglichung flexibler Arbeitszeiten und Ar-beitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versor-gung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung bzw. einer Betreuung in der Kita von Kindern der Schlüsselpersonen ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber denSchulleitungen oder Kitalei-tungen nachzuweisen. Die Bescheinigung ist unverzüglich vorzulegen.Besuchseinschränkungen PflegeheimeVeranlasstwurden auchBesuchseinschränkungen für vollstati-onäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliede-rungshilfe, in denenbesonders schutzbedürftige Personen le-ben sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften.Besuche in Heimen sind ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken.Es gilt die Regel: Je Bewohnerin oder Bewohner im Regelfall eine Person jeTag. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern und nur noch auf den Zimmern, nicht in Gemeinschaftsräumen stattfinden. Besucher sollen an den Ein-gängen erfasstund registriert werden, damit im Falle von Infek-tionen Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten ermittelt werden können.Besuchseinschränkungen KrankenhäuserGemäßden aktuellen Empfehlungen für die Regelungen an Krankenhäusern, die den Schutz besonders gefährdeter Zielgruppen vorsieht,gilt weiterhin, dass für entsprechend gefähr-dete Patientengruppen ein Besucherstopp angeordnet wird.

Informationen über die Umsetzung vor Ort sind in den Einrichtungen zu erfragen.Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risi-kogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entspre-chend der jeweilsaktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)aufgehalten haben, dürfen für einen Zeit-raum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten. Dies betrifft zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung auch den Kreis Heinsberg. Auch Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 (https://www.rki.de/ DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management) dürfen dieseEinrichtungen nicht betreten. Für nahe-stehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können Ausnahmen im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.Einschränkungen bei Behörden. Auch Rathäuser und Verwaltungsstellensollen nur noch in drin-genden, unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden. Dringend empfohlen wird, in jedem Fall vorher telefonisch einen Termin abzustimmen. Mir ist klar, dass diese Maßnahmen tiefe Einschnitte in das alltäglicheLeben bedeuten. Mit ist auch sehr klar, dass insbe-sondere Eltern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teil-weise stark belastet werden.Doch die Maßnahmen wirken! Deswegen müssen wir diese Situation alle zusammen meistern. Wir müssen als Gemeinschaft zusammenstehen, uns gegensei-tig unterstützen und helfen, jeder wie er oder sie kann. Schützen Sie insbesondere Menschen in ihrem Umfeld, die unter Vorer-krankungen leiden oder älter sind. Ich bin mir sicher: Gemein-sam bekommen wir das hin.Ich wünsche Ihnen weiterhin guteGesundheit und verspreche, dass ich mich mit meinemgroßartigenTeam aus der Verwal-tungsowie mit den anderen Kommunen und der Städteregion regelmäßig weiter gewissenhaft und umsichtig abstimme und berate.

Informationen über die Umsetzung vor Ort sind in den Einrich-tungen zu erfragen.Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risi-kogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entspre-chend der jeweilsaktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)aufgehalten haben, dürfen für einen Zeit-raum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten. Dies betrifft zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung auch den Kreis Heinsberg. Auch Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2(https://www.rki.de/ DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management) dürfen dieseEinrichtungen nicht betreten. Für nahe-stehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können Ausnahmen im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.Einschränkungen bei BehördenAuch Rathäuser und Verwaltungsstellensollen nur noch in drin-genden, unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden. Dringend empfohlen wird, in jedem Fall vorher telefonisch einen Termin abzustimmen.Mir ist klar, dass diese Maßnahmen tiefe Einschnitte in das alltäglicheLeben bedeuten. Mit ist auch sehr klar, dass insbe-sondere Eltern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teil-weise stark belastet werden.Doch die Maßnahmen wirken! Deswegen müssen wir diese Situation alle zusammen meistern. Wir müssen als Gemeinschaft zusammenstehen, uns gegensei-tig unterstützen und helfen, jeder wie er oder sie kann. Schützen Sie insbesondere Menschen in ihrem Umfeld, die unter Vorer-krankungen leiden oder älter sind. Ich bin mir sicher: Gemein-sam bekommen wir das hin.Ich wünsche Ihnen weiterhin guteGesundheit und verspreche, dass ich mich mit meinemgroßartigenTeam aus der Verwal-tungsowie mit den anderen Kommunen und der Städteregion regelmäßig weiter gewissenhaft und umsichtig abstimme und berate.

Herzliche Grüße

Ihr Patrick Haas

Bürgermeister