Alles rund um Aachen

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Samstag erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 100 positive Fälle gibt, davon 40 in der Stadt Aachen. Von den insgesamt 100 Fällen sind 28 Personen über so genannte „Frei-Testungen" nachweislich wieder gesund.

Kitas und Schulen: Gemäß der öffentlichen Erklärung des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet und der damit verbundenen Erlasse wird auch in Stadt und StädteRegion Aachen ab Montag, 16. März, der Unterrichtsbetrieb ruhen. Auch für die Kitas gilt, dass der reguläre Betrieb ab Montag eingestellt wird. In beiden Bereichen werden Ausnahmeregelungen gelten, die derzeit von den Experten in den Krisenstäben auf die kommunale Situation heruntergebrochen werden. Zu Beschlüssen, die die Lage vor Ort regeln, wird es im Laufe des Wochenendes kommen.

Besuchseinschränkungen Pflegeheime: Veranlasst werden Besuchseinschränkungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften.

Besuche in Heimen sind ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken.

Es gilt die Regel: Je Bewohnerin oder Bewohner im Regelfall eine Person je Tag. Die Besuche sollen maximal eine Stunde dauern und nur noch auf den Zimmern, nicht in Gemeinschaftsräumen stattfinden. Besucher sollen an den Eingängen erfasst und registriert werden, damit im Falle von Infektionen Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten ermittelt werden können.

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten. Dies betrifft zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung auch den Kreis Heinsberg. Auch Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 (https://www.rki.de/ DE/Content/InfAZ/ N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management) dürfen diese Einrichtungen nicht betreten. Für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können Ausnahmen im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

Diese Einschränkungen gelten zunächst auch bis zum 19. April 2020.

Besuchseinschränkungen Krankenhäuser: Gemäß den aktuellen Empfehlungen für die Regelungen an Krankenhäusern, die den Schutz besonders gefährdeter Zielgruppen vorsieht, gilt weiterhin, dass für entsprechend gefährdete Patientengruppen ein Besucherstopp angeordnet wird. Informationen über die Umsetzung vor Ort sind in den Einrichtungen zu erfragen.

Einschränkungen bei Behörden: Auch Rathäuser und Verwaltungsstellen sollen nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden. Dringend empfohlen wird, in jedem Fall vorher telefonisch einen Termin abzustimmen.

Veranstaltungen: Aufgrund der landesweit starken Ausbreitung der positiven Coronafälle hat das zuständige NRW-Landesministerium jetzt die zuständigen Behörden angewiesen, auch Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern, die nicht der Daseinsvorsorge dienen, zeitlich zu verschieben oder abzusagen. Aus diesem Grund ist auch die bislang empfohlene Checkliste nicht mehr gültig und wird von den Internetseiten von Stadt und StädteRegion Aachen entfernt.

Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum ist wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. An der Hotline wird abgeklärt, ob folgende Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind:

  • Der Anrufende hatte innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten gehabt haben),
  • oder der Anrufende lebt in einem gemeinsamen Haushalt mit einer unter Quarantäne stehenden Person (sogenannte Kontakt-1-Personen).
  • oder der Anrufende ist innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet  eingereist sein oder hält sich regelmäßig in einem besonders betroffenen Gebiet auf. Infos hierzu findet man online unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
  • und der Anrufende muss entsprechende Krankheitssymptome aufweisen (Abgeschlagenheit, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber). Sollten beide Bedingungen erfüllt sein, erhält man eine Einladung ins Abstrichzentrum per E-Mail.

Das gemeinsame Kommunale Abstrichzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen hat am Mittwoch, 4. März, seinen Dienst aufgenommen. Es zeichnet sich ab, dass die Labore entgegen erster Annahmen nicht immer in der Lage sind, Proben innerhalb von 24 Stunden auszuwerten.

Hinweis für Menschen in Quarantäne: Die Krisenstäbe haben eine Broschüre „Informationen für Menschen in Quarantäne" fertiggestellt. Diese Schrift richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in „häusliche Quarantäne" begeben müssen. Hierin gibt es Antworten auf die meistgestellten Fragen und Verhaltenshinweise. Die Broschüre enthält auch Erläuterungen in leichter Sprache. Sie steht auf den Homepages von Stadt und StädteRegion Aachen als Download zur Verfügung.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (ab sofort an Werktagen von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 8 bis 15 Uhr) eingerichtet. Die angepassten Dienstzeiten resultieren aus dem zurzeit abnehmenden Anrufer-Aufkommen.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.

Ausdrückliche Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte blockieren Sie nicht unnötig die Notrufnummern 110 und 112!

Stand: Samstag, 14.03.20, 11.45 Uhr