Alles rund um Aachen
Bei allen Neu- oder Umplanungen von Spielplätzen
wird auch auf behindertengerechte Angebote geachtet

In seiner Sitzung am Dienstag, 12. März hat der Kinder- und
Jugendausschuss die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis
genommen, die auf eine Ratsantrag der SPD-Fraktion zurückgehen: Darin
wurde gebeten, zu prüfen, wie und wo man öffentliche Spielplätze für
Kinder mit Behinderungen erweitern kann und welche Anforderungen diese
entsprechen müssen.

Der zuständige Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hat zunächst
intensive Gespräche mit Institutionen wie der Lebenshilfe Aachen e.V.,
der Caritas-Lebenswelten GmbH oder dem Behinderten-Wohnzentrum Aachen
Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. geführt und will über diese
zukünftig Kinder und Jugendliche mit Handicap in die
Bürgerbeteiligung des Planungsprozesses einbinden. Um das Ziel der
Inklusion auf Spielplätzen bei der Vielzahl von unterschiedlichen
körperlichen und geistigen Einschränkungen zu erreichen, wird vor
allem auf Erreichbarkeit und Multifunktionalität der Spielgeräte
geachtet. Diese Vorgehensweise wird bei der Neu- oder Überplanung von
Spielplätzen beibehalten.

Bei der Wahl des Standortes für spezielle, behindertengerechte Geräte
sind als Mindestvoraussetzungen zu beachten, dass ausreichend Freiraum
zur Verfügung steht, da weiträumig Orientierungshilfen angebracht werden
müssen, der Untergrund und die Wege eben und leicht mit einem Rollstuhl
zu befahren und die Spielgeräte barrierefrei zu erreichen sind.

Einige, schon vorhandene Spielangebote auf den Aachener Spielplätzen
sind grundsätzlich universell nutzbar. So können z. B. in Sandkästen und
auf Vogelnestschaukeln auch Rollstuhlfahrer spielen. Hilfestellung durch
Eltern und Betreuer muss gegeben sein, breite Aufgänge und ausreichend
Platz rund ums Spielgerät sind nötig. Schon 2012 wurden auf dem
Spielplatz Laachstraße / Friedensstraße in Haaren Spielgeräte für
körperlich stark eingeschränkte Kinder errichtet: Dort stehen jetzt
eine, für Rollstuhlfahrer geeignete, Doppelschaukel und zwei
Federwippen.

Im Jahr 2013 müssen auf insgesamt 16 Spielplätzen Spielgeräte
ausgetauscht werden. Außerdem müssen noch 30 Rutschbahnen erneuert
werden. Dieser Austausch wird aufgrund einer Sicherheitsrichtlinie
notwendig und in diesem Jahr einen großen Teil des Gesamtbudgets in
Anspruch nehmen. Bei der Neubeschaffung der Rutschen wird nun an
geeigneten Standorten auf die Nutzungsmöglichkeit durch
bewegungseingeschränkte Kinder geachtet.






Originaltext: Stadt Aachen/ Fachbereich Presse und Marketing