Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Feiern, singen und vor allem Alkohol, all das gehört für die meisten zu Karneval dazu. Für Kinder ist Alkohol verboten, denn er schädigt ihre Gesundheit. Aber auch Jugendliche sind gefährdet, wenn sie nicht wissen, wann ihre Grenze erreicht ist. Bei Alkoholexzessen können sie schwere Alkoholvergiftungen, gesundheitliche Schäden, aggressive Entgleisungen oder Unfälle erleiden.

Damit der Partyspaß nicht im fiesen Vollrausch endet, sind vor allem die Erziehungsberechtigten in einer besonderen Verantwortung. Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen raten Eltern gerade zu Karneval, gut auf ihre Kinder zu achten und mit ihnen über die Folgen von Alkoholkonsum zu sprechen. Dazu gibt es folgende Tipps:

  • Karneval macht auch ohne Alkohol Spaß. Machen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn bewusst, dass sie „Nein" zu Alkohol sagen können!
  • Seien Sie für Ihr Kind ein Vorbild ebenso wie ein aufmerksamer und verständnisvoller Gesprächspartner.
  • Ist Ihr Kind über 16 Jahre alt? Dann treffen Sie gemeinsam Vereinbarungen zum Thema Alkoholkonsum. Wie viel ist in Ordnung und wann ist es zu viel? Welche Getränke sind geeignet, welche nicht?
  • Planen Sie zusammen mit Ihrem Kind, wie es nach einem Partybesuch sicher nach Hause kommt.
  • Falls doch einmal zu viel Alkohol ins Spiel gekommen ist, machen Sie keine Vorwürfe.
  • Unterstützen Sie Alkoholkonsum von Minderjährigen nicht, indem Sie ihnen Alkohol kaufen. Wenn Ihr Kind zu Hause eine Party organisiert, achten Sie auf das Alter der jungen Gäste.

Viele weitere Informationen bietet die Webseite www.kenn-dein-limit.de in der Rubrik „Informationen für Eltern".

Doch nicht nur für Eltern gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Bei Karnevalsfeiern sind alle Erwachsenen dazu verpflichtet, für das Wohl von Kindern und Jugendlichen Kinder zu sorgen. Das bedeutet auch sicherzustellen, dass Kinder keinen Alkohol und Jugendliche keine hochprozentigen Getränke erhalten. In der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken, aber auch bei beim Straßenkarneval auf öffentlichen Plätzen gilt:

  • Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke trinken.
  • Hochprozentiger Alkohol oder brandweinhaltige Getränke, wie beispielsweise Likör, Wodka oder Rum sind erst ab 18 Jahren erlaubt!

Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit. Im privaten Raum greift die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten, die für das Wohl ihrer Kinder in besonderer Weise verantwortlich sind. Wer Fragen hat oder Unterstützung braucht, findet hier Informationen und Beratung: