Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Ab dem 20. April 2020 besteht wieder die Möglichkeit, die Jägerprüfung in der StädteRegion Aachen abzulegen. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil sowie das jagdliche Schießen. Der Antrag auf Zulassung muss spätestens bis zum 19. Februar persönlich bei der unteren Jagdbehörde der StädteRegion Aachen (Zimmer F 311, Zollernstr. 20, 52070 Aachen) eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Personen, die am 22. April 2020 das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 20. April, ab 15:00 Uhr im Mediensaal der StädteRegion Aachen statt (Zollernstr. 16, 52070 Aachen, Gebäude E, Raum E 070). Es folgt das jagdliche Schießen am Dienstag, 21. April, ab 9:30 Uhr am Schießstand Stolberg (Hammerwald). Zuletzt ist noch die mündliche Prüfung abzulegen. Prüfungen finden am 22., 23. und 24. April sowie bei Bedarf am 27. und 28. April statt. Beginn ist jeweils um 8:30 Uhr in Raum B 128 im Städteregionshaus (Zollernstr. 10, 52070 Aachen).

Die Prüfungsgebühr beträgt 220 Euro, die Verwaltungsgebühr für die Zulassung 30 Euro. Die Gebühren sind bis spätestens 19. Februar 2020 an die StädteRegion Aachen, bei der Sparkasse Aachen (IBAN DE21 3905 0000 0000 3042 04, BIC AACSDE33) oder bei der Postbank Niederlassung Köln (IBAN DE52 3701 0050 0102 9865 08, BIC PBNKDEFF) unter Angabe des Betreffs „SD 504 - Jägerprüfung" zu überweisen.

Hinweise zum Antrag

Den Anträgen, die persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises eingereicht werden müssen, sind beizufügen:

  • Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühren.
  • Der Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.
  • Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Kontaktdaten der Ansprechpartner, Informationen zur Prüfung und zu den Prüfungsthemen sind unter www.staedteregion–aachen.de/jagd

zu finden.