Alles rund um Aachen

Das Gemeindeforstamt im Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen versteigert am Samstag, 7. Dezember 2019, wieder Laubbrennholz aus den Aachener Forsten. Interessierte treffen sich um 9 Uhr am Parkplatz Ronheider Berg/Lütticher Straße gegenüber der „Waldschänke". Die Bäume sind vom Forstamt gefällt und durch Farbmarkierungen als Lose abgegrenzt. Der Zuschlag wird vor Ort erteilt. Wer den Zuschlag erhält, sollte mit EC-Karte bezahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Eine Anzahlung ist nicht möglich.

Wer mitbieten möchte, muss eine anerkannte Motorsägenschulung nachweisen sowie eine Motorsäge, komplette persönliche Schutzkleidung und einen PKW mit Anhänger besitzen. Bei der Holzaufarbeitung muss aus Sicherheitsgründen eine zweite Person dabei sein. Weitere Details über die Voraussetzungen sind im Internet: www.aachen.de unter dem Stichwort Brennholzversteigerung nachzulesen.

Das Gemeindeforstamt Aachen ist nach den Kriterien des FSC® (FSC-C116663) (www.fsc-deutschland.de) zertifiziert und bittet darum, zum Wohle der eigenen Gesundheit nur Sonderkraftstoffe, also benzolfreie Kraftstoffgemische, zu verwenden. Das Forstamt kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben. Ein Verstoß gegen die Regeln kann zum Ausschluss von weiteren Versteigerungen führen.

Die Zufahrt zu den erworbenen Holzstapeln erfolgt zum Teil über Waldwege. Die Aufarbeitung und Abfuhr des Brennholzes muss bis zum 1. März 2020 abgeschlossen sein. Im Winter 2019/2020 findet keine weitere Versteigerung statt.

Internet: www.aachen.de , Stichwort Brennholzversteigerung

Bedingungen im Einzelnen:

Die bei der Brennholzversteigerung mitbietenden Käuferinnen und Käufer müssen folgende Voraussetzungen auf alle Fälle erfüllen:

  • Sie weisen vor Ort nach, dass Sie an einer Motorsägenschulung nach den gültigen Standards teilgenommen haben. Dazu gehören beispielsweise Standards, der einschlägigen Berufsgenossenschaften oder des Landesbetriebs Wald und Holz NRW. Ohne diesen Nachweis wird kein Zuschlag erteilt.
  • Sie sind nicht gewerbliche Brennholznutzer und werden im Winter 2018/19 kein weiteres Brennholz aus dem Gemeindeforstamt Aachen beziehen.
  • Sie verfügen über eine vollständige Körperschutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe/Stiefel mit Schnittschutz) und über eine Motorsäge.
  • Sie verfügen über ein geeignetes Transportmittel, zum Beispiel einen PKW-Anhänger. Der Kofferraum eines PKW, auch eines Kombis, ist ungeeignet.
  • Um Unfälle zu vermeiden und die Rettungskette einzuhalten, darf die Aufarbeitung ausschließlich in Begleitung einer zweiten Person erfolgen.
  • Sie verpflichten sich, die Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) einzuhalten.
  • Sie verwenden ausschließlich biologisch abbaubares Kettenhaftöl.