Alles rund um Aachen

Das Gehwegparken auf der linken Seite der Turmstraße zwischen Melatener Straße und Maastrichter Straße wird zukünftig nicht länger geduldet. Diese Regelung greift ab Montag, 11. November. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Gehweg verboten. Die Nutzung ist nur dann zulässig, wenn dies vor Ort durch Beschilderung oder Markierung verkehrsrechtlich angeordnet ist. Wer diese Vorschrift missachtet, muss zukünftig mit einer Verwarnung rechnen. Das Verwarnungsgeld für einen solchen Verkehrsverstoß beträgt 20 Euro.

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gehwege in der Regel nicht für abgestellte Fahrzeuge ausgelegt sind. Hierdurch werden in vielen Fällen die darunter liegenden Leitungen beschädigt. Bis Anfang November werden noch sogenannte „Höflichkeitszettel" verteilt, ab 11. November werden Falschparker kostenpflichtig verwarnt.