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StädteRegion Aachen/Lichtenbusch. Fünf Familien aus Aachen-Lichtenbusch können ihre Kinder ab dem kommenden Schuljahr 2013/14 auf die Gemeindeschule Lichtenbusch, die auf belgischer Seite liegt, schicken. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde jetzt erteilt. Dies hat Städteregionsrat Helmut Etschenberg in der jüngsten Sitzung des Städteregionsausschusses verkündet.

Dem Schulamt der StädteRegion Aachen lagen aktuell fünf Anträge auf Befreiung von der deutschen Schulpflicht vor. Die antragsstellenden Eltern wohnen auf deutscher Seite in Lichtenbusch. Sie haben den Wunsch, dass ihre zum Schuljahr 2013/2014 in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig werdenden Kinder die Gemeindeschule Lichtenbusch in Belgien besuchen können. Bei der Gemeindeschule handelt es sich um eine Schule, die sich in unmittelbarer Nähe der deutschen Grenze befindet.

Städteregionsrat Helmut Etschenberg: „Nachdem gegenüber der zu-nächst relativ allgemeinen Begründung jetzt in ausführlicher Weise die besonders wichtigen individuellen Gründe von Seiten der Eltern glaubhaft vorgetragen worden sind, habe ich – wie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme zur Bezirksregierung Köln signalisiert – entschieden, die formellen Bescheide mit der Zulassung der Ausnahme zu erteilen.“ Die StädteRegion geht davon aus, dass eine aufsichtsrechtliche Einwirkung nicht erfolgen wird.

Allerdings ist die Ausnahmegenehmigung keine pauschale Lösung für die Zukunft: „Wir müssen weiterhin die Einzelfälle und ihre Begründungen betrachten“, so Etschenberg weiter.