Würselen

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 geboren wurden, am 1. August 2020 (§ 35 Abs. 1 SchulG NRW). Das Schulverwaltungsamt der Stadt Würselen verschickt in dieser Woche die Unterlagen an die Eltern der Schulneulinge per Post. Wer ein solches Schreiben nicht im Laufe der nächsten Woche erhält und zu dem genannten Personenkreis gehört, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02405 67-260 beim Schulverwaltungsamt zu melden.

Die Anmeldungen der Schulneulinge zu einer Grundschule müssen bis zum 1. Oktober 2019 beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Die Anmeldegespräche werden anschließend von den Grundschulen organisiert sowie die schulärztlichen Untersuchungen vom Gesundheitsamt; hierüber werden alle Eltern wieder per Post informiert. Aufnahmeentscheidungen werden durch die Grundschulen nach Erlasslage voraussichtlich erst im Mai 2020 getroffen.
Ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und zu den Schulen sind im Internet zu finden unter www.wuerselen.de/anmeldung-grundschule.