Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hat jetzt den zehn Kommunen die Eckdaten zum Haushaltsentwurf der StädteRegion für das Haushaltsjahr 2020 übersandt. Damit wurde das nach dem Umlagegenehmigungsgesetz vorgesehene „Benehmensverfahren" zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage eingeleitet. Grüttemeier: „In unserem Entwurf bleibt der allgemeine Umlagesatz unverändert bei rund 40,4 Prozent!" Im letzten Haushalt musste noch von einer Erhöhung der Umlage für das Jahr 2020 um zwei Prozentpunkte ausgegangen werden.

„Das ist insofern besonders bemerkenswert, als dass alleine die Anhebung der Landschaftsverbandsumlage zu einem zusätzlichen Aufwand von rund 14 Millionen Euro führt", erklärt der Städteregionsrat. Um die Umlage kommunenfreundlich konstant zu halten, werden 4,1 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage eingesetzt.

Wie schon im Vorjahr wird in den Unterlagen erneut eine differenzierte Regionsumlage für die Stadt Aachen vorgenommen. Diese Regelung entspricht dem gemeinsamen Wunsch von Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und den anderen regionsangehörigen Kommunen, die Finanzbeziehungen zwischen Stadt Aachen und StädteRegion noch klarer zu gestalten. Auf Basis der Planungsgrundlagen sinkt der Umlagesatz der differenzierten Städteregionsumlage „Abrechnung Stadt Aachen" auf rund 35,7 Prozentpunkte. Für die Stadt Aachen ergäbe sich dadurch eine Belastung von etwa 174,5 Millionen Euro. Für die Altkreiskommunen beträgt die Allgemeine Regionsumlage demnach rund 201,5 Millionen Euro. Die Erträge aus der Regionsumlage decken etwa die Hälfte aller Aufwendungen der StädteRegion in Höhe von etwa 754 Millionen Euro ab.

„Trotz Strukturkonzept und strenger Haushaltskonsolidierung mit Ökonomieprogramm und Personalbewirtschaftungskonzept steigt der Aufwand von Jahr zu Jahr kontinuierlich an", gibt Kämmereileiter Thomas Claßen zu bedenken und fügt hinzu: „Ursache dafür sind vor allen Dingen der Zuwachs an neuen Aufgaben und die erheblichen Steigerungen im Bereich Soziales, denen allerdings inzwischen auch deutliche Erstattungsleistungen des Bundes gegenüberstehen."

Für die Jahre 2021 bis 2023 ergibt sich nach den derzeit bekannten Rahmengrundlagen eine durchaus optimistische Einschätzung zur weiteren Entwicklung des Umlagesatzes. „Wenn die bisherigen Annahmen zu den Orientierungsdaten eintreffen, wird der Umlagesatz auch 2021 konstant bleiben. In den Folgejahren sind dann sogar moderate Senkungen der Umlage geplant", gibt Grüttemeier den beteiligten Kommunen Planungssicherheit.

Das Benehmensverfahren soll den regionsangehörigen Kommunen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Planungsphase bieten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlagen (allgemeine Regionsumlage, Regionsumlagen Mehrbelastung Stadt Aachen, Jugendhilfe und ÖPNV) und nicht die Haushaltsplanung insgesamt. Die Kommunen haben jetzt bis zum 13. September Gelegenheit, zu den Eckdaten Stellung zu nehmen. Am 10. Oktober soll der Haushaltsentwurf 2020 in den Städteregionstag eingebracht und dann in der Sitzung am 12. Dezember vom Städteregionstag verabschiedet werden