Alles rund um Aachen

Nach mündlicher Verhandlung stellte Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch (31. Juli 2019) unumstößlich klar: Unbestritten ist die Ordnungsmäßigkeit der Messstellen und natürlich die Zielvorgabe, das heißt, die Einhaltung der EU-Grenzwerte. Gerade die Unsicherheit entsprechender Prognosen, die durch eine Fülle von externen Faktoren beeinflusst werden könnte, erfordere, so das Gericht, einen beständigen „Realitätscheck" und – im Sinne eines Stufenplans – die Verankerung von vorsorglichen, gegebenenfalls hinzutretenden Maßnahmen zur Absicherung der tatsächlichen Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte.

Aachens Stadtdirektorin Annekathrin Grehling betonte: „Das Gericht hat uns konkret in die Pflicht genommen, nicht nur unsere bisher geplanten Maßnahmen um zu setzen, sondern auch im Sinne einer vorsorgenden Planung, ergänzende Maßnahmen für den Fall einer drohenden Zielverfehlung fest zu legen." Grehling weiter: „Wir stehen also in der Verantwortung, ganz konkret die Erreichung unseres Ziels auf Basis der gegebenen Maßnahmen fortlaufend zu hinterfragen und ihre tatsächliche Wirkung zu belegen. Wir sind gefordert, Vorsorge zu treffen und ergänzende Maßnahmen zu verankern, um genau dies ab zu sichern. Eben dies macht eine unverzügliche Überarbeitung des Luftreinhalteplans erforderlich. Dabei ist natürlich auch die Verhängung eines Fahrverbots zu prüfen, aber eben nicht als die einzige denkbare Maßnahme."