Alles rund um Aachen

... eine neue Beschäftigung. Förderung und Coaching durch das Jobcenter im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

StädteRegion Aachen. Es ist ist eine Riesenumstellung, aber eben auch eine Riesenchance für elf Männer und Frauen aus der StädteRegion. Seit Juli hat sich ihr Tagesablauf komplett verändert, denn sie alle sind jetzt nach langer Arbeitslosigkeit bei der StädteRegion Aachen im Rahmen des „Teilhabechancengesetzes" eingestellt worden. Die StädteRegion ist eine der ersten öffentlichen Verwaltungen in der Region, die dieses neue Förderinstrument einsetzt. Dabei zahlt das Jobcenter über Bundesmittel in den ersten Jahren bei den neuen befristeten Arbeitsstellen einen deutlichen Lohnkostenzuschuss.

„Absolut entscheidend für den Erfolg ist, dass wir Coaches einsetzen. Sie unterstützen unsere Klienten in der für sie neuen Situation, aber gerade auch nach der Arbeit zu Hause", sagt der Geschäftsführer des Jobcenters, Stefan Graaf. Denn auch wenn während der Arbeit alles im grünen Bereich ist, warten oftmals zu Hause noch große Herausforderungen. „Unsere Klienten waren – und hier reden wir teils von mehr als sechs Jahren – arbeitslos. Es ist sicher schon anstrengend, jetzt in einer normalen 39-Stunden Woche die volle Leistung zu bringen. Aber zu Hause muss ja auch noch alles rund laufen, vom Einkauf bis zur schulischen Entwicklung der Kinder, damit die Maßnahme ein echter Erfolg werden kann. Hier ist das Coaching absolut entscheidend." Dass die StädteRegion als Träger des Jobcenters selber auch Arbeitsstellen schafft, ist für Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier selbstverständlich: „Wir haben als öffentliche Verwaltung die gesellschaftliche Verpflichtung diesem Menschen eine echte Perspektive aufzuzeigen."

Dazu gehörte eine gute Vorbereitung. So hat die Verwaltung zuerst Tätigkeiten und Aufgabenbereiche definiert, in denen Unterstützung benötigt wird. Die Liste reicht vom Akten-Einscannen über die Essenszubereitung und -ausgabe in Kindertagesstätten bis hin zu leichteren Hausmeistertätigkeiten in großen Außenstellen der StädteRegion. „Wenn wir einen fähigen Kollegen vor Ort haben, muss nicht für jede kleinere Reparatur in Würselen oder Monschau ein Mitarbeiter aus Aachen kommen. Das ist für uns eine echte Arbeitserleichterung", sagt Grüttemeier.

Die jetzt Eingestellten haben zuerst schon probeweise bei der StädteRegion gearbeitet. Dabei wurde schnell klar, dass sie alle eine Bereicherung für die tägliche Arbeit sind. Grüttemeier: „Wir haben die elf neuen Kolleginnen und Kollegen dann auch schnell eingestellt. Und das übrigens nach dem ganz normalen Tariflohn im öffentlichen Dienst." 

Der Bedarf bei der StädteRegion nach Mitarbeitern in diesen Bereichen ist übrigens nach wie vor hoch. So kann man sich beispielsweise vorstellen, in größeren Kindertagesstätten jeweils eine Person einzusetzen, die das pädagogische Personal von hauswirtschaftlichen- und Verwaltungstätigkeiten entlastet und ihnen so mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern verschafft. Bereits jetzt ist ganz konkret geplant, eine zweite Runde zu machen und noch weitere Personen über das Teilhabechancengesetz einzustellen.

Nach Ende der Förderung durch das Jobcenter wird von der StädteRegion eine klare Perspektive aufgezeichnet, wie Dr. Grüttemeier betont: „Wenn alles passt, haben wir auch das Ziel, die  Kolleginnen und Kollegen unbefristet und ungefördert zu übernehmen. Denn der Bedarf ist ja gegeben."

Das ist auch für die neuen Kolleginnen und Kollegen eine sehr gute Nachricht. Schon bei der Überreichung der Arbeitsverträge wurde klar, dass alle hochmotiviert an die neuen Aufgaben gehen. Ein typisches Statement der „Neuen" steht dabei für sich: „Die Kollegen sind sehr nett und ich merke, dass ich hier gebraucht werde. Das ist ein tolles Gefühl!"

Info:

Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Es ermöglicht Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose, unter anderem nach § 16i. In diesem Fall beträgt die Förderhöhe in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Tariflohns, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent. Die Dauer der Förderung ist auf fünf Jahre begrenzt. Während dieser Zeit werden auch Weiterbildungskosten und vor allem das begleitende Coaching durch das Jobcenter bezahlt.

Aktuell werden in der StädteRegion Aachen nach § 16i des Teilhabechancengesetzes 213 Stellen gefördert, darunter auch die 11 bei der städteregionalen Verwaltung.