Alles rund um Aachen

Der städtische Wohnungs – und Liegenschaftsausschuss (WLA) hat in seiner Sitzung am Dienstag (2. Juli) dem Rat empfohlen, eine Satzung zum Schutz und zur Erhaltung von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen zu verabschieden. Die so genannte  Wohnraumschutzsatzung soll nach weiterer Beratung und positivem Beschluss im Stadtrat (10. Juli) zum 1. August 2019 in Kraft treten. 

Durch die Wohnraumschutzsatzung soll der frei finanzierte Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnraum mehr als zur Hälfte der zur Verfügung überlassenen Fläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als drei Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.

Die Wohnraumschutzsatzung schützt Wohnraum im Bestand und ist damit neben der Aktivierung von Neubau-Maßnahmen eine wichtige Basis für eine kommunale Wohnraumstrategie. Da eine Wohnraumschutzsatzung einen Eingriff in das Eigentumsrecht ermöglicht, muss als Voraussetzung eine angespannte Wohnungsmarktsituation vorliegen und ein öffentliches Interesse geltend gemacht werden.

Die Entwicklung Aachens ist, wie bei vielen vergleichbaren Hochschulstädten, in den letzten Jahren durch einen kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs gekennzeichnet. Nach aktuellen Prognosen fehlen im Stadtgebiet Aachen bereits gegenwärtig rund 4.500 Wohneinheiten. Trotz Rekordzahlen in der Baufertigstellung liegt das Wohnraumangebot weiterhin hinter dem Wohnraumbedarf zurück. Folgen dieser Unterdeckung sind eine spürbare Anspannung des Aachener Wohnungsmarktes und Verdrängungseffekte in das Umland. Insbesondere die unteren Einkommensgruppen sind von der Wohnraumknappheit betroffen. Derzeit ist eine Entspannung des Wohnungsmarktes nicht absehbar. Die im Jahr 2018 durch das Institut Quaestio erstellte Wohnungsbedarfsprognose kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2035 über 10.000 neue Wohneinheiten im Stadtgebiet Aachen benötigt werden. In Anbetracht dieser Daten, so beschreibt es die Verwaltung, ist auch mittel- bis langfristig von einem erheblichen Wohnraummangel auszugehen.

Ein zunehmendes Problem auf den Wohnungsmärkten bundesdeutscher Großstädte ist vor allem die Zweckentfremdung von Privatwohnungen zu touristischen Zwecken. Zwischenzeitlich liegen neue Daten der größten Buchungsplattform Airbnb vor. Danach ist die Zahl aktiver Unterkünfte in Aachen zum Januar 2019 auf 640 angestiegen. Dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 23 Prozent und einer Steigerung gegenüber 2016 um 62 Prozent. Auch bei der Anzahl gebuchter Nächte pro Unterkunft ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. So wurden im Jahr 2018 31 Prozent der Unterkünfte für mehr als 120 Nächte gebucht. Bezogen auf die Gesamtzahl der angebotenen Unterkünfte entspricht dies fast 200 Wohnungen, die im Jahr 2018 einer normalen Wohnnutzung entzogen wurden. Im Jahr 2016 lag die Quote noch bei 15 Prozent und weniger als 60 Wohneinheiten.

Aufgrund der rasanten Entwicklung des Angebotes geht die Verwaltung davon aus, dass auch in Aachen in beträchtlichem Ausmaß Wohnraum durch touristische Nutzung dem Markt entzogen wird. Diese Entwicklung ist sowohl finanzpolitisch, arbeitsmarktpolitisch als auch wohnungspolitisch bedenklich. Ziel muss deshalb sein, regulierend in diesen Markt einzugreifen und durch eine Melde- und Genehmigungspflicht Entwicklungen nachvollziehen zu können und Rahmenbedingungen zu definieren.

Die Wohnraumsatzung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um zu überprüfen, ob weiter eine Anspannung des Wohnungsmarktes fortbesteht und ob die Wohnraumschutzsatzung Wirkung zeigt. Entsprechend werden vor Ablauf der Satzung eine mögliche Neuaufstellung und eine erforderliche Anpassung der Regelungsgehalte geprüft.