Würselen

In seiner Sitzung am 11. April hat der Rat der Stadt über den Haushalt für das Jahr 2019 und über die Finanzplanung bis zum Jahr 2022 beschlossen. Die erforderlichen Genehmigungen für diesen Haushalt wurden entsprechend beantragt. Im Rahmen der Gespräche mit der Aufsichtsbehörde über die Inhalte des Haushaltes hat sich herausgestellt, dass ein bedauerlicher Formfehler entstanden ist.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Einwohnerschaft darüber unterrichtet werden, dass ein Haushalt zur Beschlussfassung ansteht und dieser Haushalt deshalb im Rathaus zur Einsichtnahme ausliegt. Dabei besteht zeitlich begrenzt die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushalt vorzubringen. Diese Verfahren hat die Stadt vor Beschlussfassung durch den Rat nicht durchgeführt. Bei den vielen weiteren wichtigen Punkten in diesem Verfahren, wurde dieses Detail schlicht und ergreifend übersehen.

Da die Beteiligung der Einwohner aber ein wichtiger Faktor ist, ist die Auslegung nachzuholen; auch der Zeitraum für mögliche Einwendungen ist dabei festzulegen.
Nach Ablauf der Fristen wird der Rat der Stadt erneut über den Haushalt 2019 und die anderen Unterlagen neu beschließen müssen. Die entsprechend ortsüblich vorzunehmende Veröffentlichung erfolgt derzeit im aktuellen Amtsblatt der Stadt Würselen.