Alles rund um Aachen

Die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum stellt deutschlandweit derzeit Städte vor große Herausforderungen. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) hat nun in seiner Sitzung am Dienstagabend (2. April) weitere Weichen gestellt, damit in Zukunft mehr Menschen in Aachen eine bezahlbare Wohnung finden können.

Im Mittelpunkt steht dabei das so genannte „Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung" ein kombiniertes Modell aus Vergabe in Erbpacht und Gewährung von Förderbeiträgen zur Schaffung und Sicherung von preiswertem Wohnraum auf städtischen Grundstücken. In diesem Modell werden städtische Grundstücke für Mehrfamilienhäuser nur noch im Weg des Erbbaurechts und für eine Dauer von 35 bis 45 Jahren an Bauwillige vergeben. Den Bauherren wird gleichzeitig die Verpflichtung auferlegt, auf dem Grundstück öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten und deren Vermietung für die volle Laufzeit des Erbbaurechts zu den Bedingungen des geförderten Wohnungsbaus vorzunehmen. Gleichzeitig werden die höheren Kosten eines Erbbaugrundstücks durch eine kommunale Förderung für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts ausgeglichen.

Die Stadtverwaltung sieht dieses „Aachener Modell" als sinnvolles Instrument an, um gemeinsam mit anderen Instrumenten zur Wohnbaulandmobilisierung die dringend benötigte Entwicklung neuer Wohnbauflächen in Aachen zu stimulieren. Allerdings müssten einzelne Bestimmungen noch geprüft und angepasst werden, um das Modell zum Beispiel auf seine Praxistauglichkeit hin zu überprüfen, sagte Christoph Kemperdick, der Leiter des städtischen Fachbereichs Immobilienmanagement in der Sitzung. Dieser Haltung schloss sich der WLA einstimmig an und beauftragte die Verwaltung, das „Aachener Modell" zu konkretisieren, noch offene Fragen zu klären und das Ergebnis dieser Überprüfung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorzustellen.

Gleichzeitig wurde dem Rat der Stadt empfohlen, in seiner nächsten Sitzung zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnraums sowohl die Neufassung des Quotenbeschlusses als auch die des Baulandbeschlusses zu beschließen. Nach dem aktualisierten Quotenbeschluss muss der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei allen größeren Bauvorhaben grundsätzlich bei 40 Prozent liegen.

Bisher galt für Bauträger in der Stadt – je nach Bedarfslage und sozialer Quartiersstruktur – bei Neubauvorhaben 20 bis 40 Prozent ihrer Wohnungen öffentlich gefördert zu realisieren. In der Regel wurde dabei eine Quote von 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbaus bei vorhabenbezogenen Wohnungsbauprojekten und dem Verkauf städtischer Grundstücke umgesetzt. Die nun beschlossene und seit September vergangenen Jahres angewandte Quote von 40 Prozent bezieht sich dabei künftig nicht mehr auf die geschaffenen Wohneinheiten, sondern auf den Anteil an der Gesamtwohnfläche, die mit einem Wohnungsbauprojekt geschaffen wird.

Alternativ zu diesem Quotenbeschluss übt die Stadt Aachen zur Entwicklung von Wohnbauflächen einen so genannten Baulandbeschluss aus, der ebenfalls aktualisiert wurde. Demnach sollen Planverfahren auf Grundstücken von mindestens 5.000 m² Größe nur durchgeführt werden, wenn der Grundstückseigentümer der Stadt vor Einleitung des Planverfahrens ein notarielles Kaufangebot über ein Drittel der zukünftigen Netto-Baulandfläche des beantragten Gebiets vorlegt. Die Stadt erklärt sich im Gegenzug dazu bereit, ein Planverfahren zur Entwicklung eines Wohngebietes einzuleiten. Sämtliche mit der Entwicklung anstehende Kosten sollen entsprechend der Anteile der Bruttobaulandflächen zwischen Investor und Stadt aufgeteilt werden. Erst mit Rechtskraft dieses Bebauungsplans kann die Stadt das notarielle Kaufangebot annehmen.