Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Wer einen Baum oder eine Hecke entfernen will, sollte in jedem Fall vorher klären, ob das erlaubt ist. Je nach Standort gelten verschiedene Vorschriften, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich gilt vom 1. März bis zum 30. September die Schonzeit für Hecken und Bäume. Innerhalb dieser Frist darf man Hecken, Gebüsche und Bäume nicht stark beschneiden oder entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben aber erlaubt, wenn nistende Vögel oder andere Tiere nicht gestört werden. Unabhängig davon stellt sich aber auch die Frage: Muss der Baum oder die Hecke wirklich weg? In Zeiten des Insektensterbens und Artenrückgangs zählt jeder kleine Lebens- und Rückzugsraum!

Für Bäume, die in Gärten stehen, gilt die Schonzeit nicht. Hier greifen aber andere Vorschriften! Zum Beispiel der Artenschutz: Bäume mit Bruthöhlen oder Nestern dürfen grundsätzlich nicht gefällt oder stark geschnitten werden, egal zu welchem Zeitpunkt. Auch haben viele Städte eine Baumschutzsatzung, nach der bestimmte Bäume geschützt sind, zum Beispiel ab einem bestimmten Stammumfang. Gilt keine Baumschutzsatzung, kann es in Bebauungsplänen Festsetzungen zum Schutz von Bäumen und Hecken geben, die beachtet werden müssen. Bevor also im Garten ein Baum oder eine Hecke entfernt wird, sollte man immer bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen, ob das erlaubt ist.

Außerhalb von Ortschaften sind Bäume und Hecken oft durch Satzung geschützt. Hier gelten häufig Landschaftspläne, durch die Hecken und Bäume unter besonderen Schutz gestellt sind. Bevor sie entfernt werden, sollte man sich in jedem Fall mit der unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen in Verbindung setzen, damit man nicht im Nachhinein ein Bußgeld zahlen muss oder zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet wird. Die Mitarbeiter informieren darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen das Entfernen von Bäumen und Hecken möglich ist und was beachtet werden muss. Ansprechpartner bei der unteren Naturschutzbehörde sind Harald Thyssen (Tel. 0241/5198-2180) für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen, Hubert Pawelka-Weiß (Tel. 0241/5198-2634) für Eschweiler, Stolberg und Roetgen sowie für Simmerath und Monschau Andrea Petermann (Tel. 0241/5198-2684). Anfragen per E-Mail können an umweltamt@staedteregion-aachen.de geschickt werden.