Alles rund um Aachen

Die Stadt Aachen sucht eine neue Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Nord. Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Aachen oder von der zuständigen Bezirksvertretung gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Aachen als Fachaufsicht bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Als Schiedsperson können sich alle die bewerben, die zwischen 30 und 69 Jahre alt sind und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Schiedspersonen üben ein Ehrenamt aus. Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick sind daher Voraussetzung für eine erfolgreiche Schiedsamtstätigkeit.

In bestimmten Fällen sind zivilrechtliche Klagen erst dann zulässig, wenn zuvor ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Das Schiedsamt ist Gütestelle (im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr.1 der ZPO) und Vergleichsbehörde (im Sinne des § 380 Abs.1). Das bedeutet, dass bei

einfacher Beleidigung (§ 185 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Körperverletzung (§§ 223, 224, 230 StGB),

Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.

Erst wenn ein solcher Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann bei Vorlage einer entsprechenden, von der Schiedsperson auszustellenden Bescheinigung Klage vor Gericht eingereicht werden.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. In ihrer Privatwohnung sollte die zukünftige Schiedsperson einen separaten, ausreichend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen können. Nach Absprache können auch Räumlichkeiten in der Stadtverwaltung genutzt werden.

Interessierte können sich schriftlich bewerben. Benötigt werden folgende Angaben: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer. Bewerbungen müssen bis zum 30. April 2019 beim Fachbereich Recht der Stadt Aachen, Kasinostraße 48/50, in 52066 Aachen eingegangen sein.