Alles rund um Aachen
Ab morgen werden die sogenannten Abstimmungsbenachrichtigungen zum
Ratsbürgerentscheid über die Campusbahn an die abstimmungsberechtigten
Aachenerinnen und Aachener verteilt. Abstimmungsbenachrichtigungen heißen diese in einem DIN A 4 Umschlag versandten Unterlagen, weil es sich bei dem Ratsbürgerentscheid nicht um eine Wahl, sondern eben um eine Abstimmung handelt. Die Unterlagen werden in einem DIN A 4 Umschlag versandt, dem auch das Abstimmungsheft beigefügt ist, das auf nahezu 20 Seiten zahlreiche Infos über den Ablauf des Ratsbürgerentscheides sowie die Stellungnahmen der Beführwörter und der Gegner der Campusbahn enthält.

Bis zum 16. Februar müssen alle abstimmungsberechtigten Aachener die Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmungsberechtigt zu sein, muss auch wenn er an der Abstimmung teilnehmen will sich bis zum 22. Februar beim Fachbereich Verwaltungsleitung, Abteilung Wahlen, im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, melden und Einspruch erheben. Wenn seinem Einspruch stattgegeben wird, erhält er einen Abstimmungsschein, der ihn zur Teilnahme an der Abstimmung am 10. März berechtigt.

Abstimmungsberechtigt waren am Stichtag 3. Februar genau 193.501 Aachener.
Das Wahlamt rechnet danach noch laufend Zu - und Fortzüge ein.

Wie bei Kommunalwahlen können auch bei einem Ratsbürgerentscheid junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.


Originaltext Stadt Aachen
Fachbereich Presse und Marketing