Alles rund um Aachen

Zu Beginn dieses Jahres werden - wie bereits berichtet - wieder Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gesucht. Auch in Aachen werden Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht  oder Landgericht als so genannte Laienrichter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme man grundsätzlich verpflichtet ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine der notwendigen Voraussetzungen, um das Schöffenamt übernehmen zu können. Interessierte Menschen sollten zwischen 25 und 70 Jahren alt sein und in Aachen wohnen. Von den Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet; Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen.

  Weitere Informationen zum Schöffenamt sind im Internet unter www.schoeffen.de oder www.schoeffen-nrw.de abrufbar. Hier gibt es auch das Formular für die Bewerbung. Dieses Formular sollten interessierte Aachenerinnen und Aachen möglichst umgehend an die Stadt Aachen, Fachbereich 01, Verwaltungsleitung/Wahlen, 52058 Aachen, schicken. Telefonische Auskünfte rund  um das Thema gibt es im Fachbereich Verwaltungsleitung/Wahlen unter den Telefonnummern 4 32 12 11 oder 4 32 12 18; diese Abteilung der Stadt Aachen ist im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, untergebracht.

Auf den Internetseiten www.schoeffen.de oder www.schoeffen-nrw.de gibt es auch Informationen und den Bewerbungsvordruck für das Jugendschöffenamt; diese Bewerbungen sind an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen, 52058 Aachen, zu richten. Auskünfte zur Jugendschöffentätigkeit gibt es unter der Telefonnummer 4 32 45 610. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist im Verwaltungsgebäude Mozartstr. 2 bis 10 untergebracht.