Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen: In einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg ist die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Ganz Rheinland-Pfalz und Teile der Bundesländer Hessen sowie Nordrhein-Westfalen wurden inzwischen zum „Restriktionsgebiet" erklärt. Obwohl es hier noch keinen nachgewiesenen Fall der für den Menschen ungefährlichen Tierseuche gibt, gehört die gesamte StädteRegion Aachen zum Sperrgebiet. Konkret betrifft das die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen in der StädteRegion. Neben der dringenden Aufforderung, die Tierhaltung (wie ohnehin vorgeschrieben) beim Veterinäramt zu melden, gelten jetzt auch Handels- und Transportbeschränkungen für die Wiederkäuer.

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten übertragen wird. Von der Blauzungenkrankheit sind alle Wiederkäuer, insbesondere Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden!

In einem Rinderbestand im rheinland-pfälzischen Wincheringen (Landkreis Trier-Saarburg) ist vor wenigen Tagen ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Ein bereits bestehendes Sperrgebiet, das schon im Dezember nach einem Ausbruch der Seuche in Baden-Württemberg eingerichtet wurde, musste deshalb ausgeweitet werden. In den Sperrgebieten ist der Viehverkehr eingeschränkt worden, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Alle Halter von Wiederkäuern sollten sich darüber informieren, welche Regelungen derzeit für den Transport der Tiere gelten. Die Regelungen sind sehr differenziert je nach Alter und Art der Tiere und den Zweck des Transportes. So wird teils eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit gefordert, teils ein Nachweis um Blut, dass das Tier gesund ist.

Halter von Wiederkäuern sind zudem dazu aufgerufen, sich – sofern noch nicht geschehen – beim Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen, Carlo-Schmid-Str. 4 in 52146 Würselen, zu melden, damit ihre Tierhaltungen ordnungsgemäß registriert werden können.

Die Allgemeinverfügung und eine Übersicht über die im Sperrgebiet geltenden Regelungen gibt es auf der Internetseite des städteregionalen Veterinäramtes unter:

www.staedteregion-aachen.de/blauzungenkrankheit