Würselen

... zum Lärmschutzgutachten ein. Nachbarn der Baustelle zur neuen Gesamtschule hatten am 14. Juni einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Aachen gestellt und in der Begründung auf die Themen Lärm, Entwässerung, Verkehr und Brandschutz abgestellt. Nachdem das Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche auf diesen Antrag hin die Baugenehmigung zum Bau der Gesamtschule außer Vollzug gesetzt hat und eine andere Betrachtung des „Schülerlärms“ von Schülern bis 14 Jahren im Lärmschutzgutachten nachgefordert hatte, berichtete Bürgermeister Arno Nelles in der gestrigen Ratssitzung, dass diese dem Verwaltungsgericht am Montag vorgelegt worden sei.

Um die Angelegenheit näher zu erläutern, waren in der gestrigen Sitzung von der bauausführenden Firma Goldbeck Simon Holtenbrink und Arndt Theisgen und der Schallschutzgutachter Diplom-Ingenieur Markus Motz aus Dortmund anwesend.
Der Schallgutachter, der seitens der Firma Golbeck im Rahmen der Erstellung der Baugenehmigungsunterlagen beauftragt wurde, berichtete, dass er, wie im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren aus seiner Sicht üblich, den „Schülerlärm“ von den bis 14- Jährigen lediglich nach der Freizeitlärmrichtlinie bewertet habe. Danach sei „Schülerlärm“ als hinnehmbar beschrieben. Das Gericht hatte zur Gesamtabwägung nun aber eine Betrachtung dieses Lärms nach TA-Lärm gefordert.
Markus Motz führte aus, dass er bei seiner Begutachtung nunmehr als Rechengröße 660 schreiende Kinder der Unter- und Mittelstufe für eine Zeit von anderthalb Stunden angenommen habe. Auch die dabei erreichten Werte lägen, wie zu erwarten war, noch deutlich unterhalb der Referenzwerte nach TA-Lärm.
Bürgermeister Arno Nelles äußerte sich im Stadtrat hoffnungsvoll, dass das Gericht jetzt im
Laufe der Woche eine Entscheidung treffen werde, so dass die Bauarbeiten in der kommenden Woche wieder fortgesetzt werden können. Da die gerichtliche Entscheidung der letzten Woche nur zum Thema Lärm eine Nachbesserung gefordert habe, gehe man davon aus, dass die weiteren von den Nachbarn angeführten Themen seitens des Gerichts als unproblematisch angesehen werden.
Noch befindet man sich im sogenannten Bauzeitenplan, so dass mit der Fertigstellung der Gesamtschule zum Sommer 2019 und der Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2019/2020 weiterhin gerechnet werden kann.