Vorschlagberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, Vereine, Institutionen, der Integrationsrat sowie die Verwaltung. Es können sowohl Maßnahmen eines Dritten als auch eigene Maßnahmen vorgeschlagen werden. Eine förmliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Vorschläge und Bewerbungen können noch bis zum 19. Juli 2013 an die Adresse ,,Stadt Aachen, Fachbereich Soziales und Integration, Geschäftsstelle des Integrationsrates, 52058 Aachen" geschickt werden. Informationen über den Integrationspreis sind bei Pia Lander von der Geschäftsstelle des Integrationsrates unter der Mail-Adresse integrationsrat@mail.aachen.de oder der Telefonnummer 0241 - 432 5636 erhältlich. Die entsprechenden Richtlinien gibt es im Internet unter www.integration-aachen.de.